Hallo und guten Tag
Bei der Abstimmung ist das Ja ein »Nein«
Bei der letzten Sonntagstour unterhielten sich meine Chefin und Marlene über die Volksabstimmung am 27. November 2011. Marlene hatte die Abstimmungsunterlagen schon zu Hause liegen, weil sie Briefwahl (oder heißt das Briefabstimmung?) beantragt hatte. Sie werde auf jeden Fall mit Ja stimmen erklärte Marlene. Die allerbeste Ehefrau hatte da so ihre Zweifel. »Wieso willst Du mit Ja stimmen, wenn Du gegen den Bau des unterirdischen Stuttgarter Bahnhofs bist? Musst Du da nicht mit Nein stimmen«, so lautete die Frage meiner Leibköchin. Marlene las meiner Chefin einen Text vor. Aus meiner unmaßgeblichen Sicht auf vier Pfoten war der schwer zu verstehen.
Habe ich das richtig begriffen, dann hat der Landtag die Vorlage des S 21-Kündigungsgesetzes ab-gelehnt. Deshalb findet jetzt auf Anordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg am 27. November 2011 eine Volksabstimmung über die abgelehnte Gesetzesvorlage statt.
Die Gesetzesvorlage hat folgenden Wortlaut: »Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)«
§ 1 Kündigung der Vereinbarungen
Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.
§ 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Marlene will, dass die Landesregierung ihre Kündigungsrechte hinsichtlich der finanziellen Verpflichtungen für S 21 ausübt. Deshalb wird sie diesem Gesetz zustimmen und auf dem Abstimmungszettel das Ja ankreuzen.
Dann müssen also die Befürworter von Stuttgart 21 mit Nein stimmen. Was ist denn überhaupt eine Volksabstimmung, will ich von Struppi wissen. Mein Freund weiß auch nicht Bescheid und so traben wir gemeinsam zum Professor. "Das ist die Abstimmung der  wahlberecht ig ten  Bürger  eines Staates über eine  politisch – sachliche Frage", erklärte Bruno. »So könne man  es auf jeden Fall  bei Wahrig nachlesen. Allerdings ist die Geschichte  nicht ganz so einfach, weil in Baden-Württemberg mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten für die Annahme des Gesetzes stimmen müsse«, ergänzt der Dicke. Er befürchtet, dass viele Zweibeiner nicht zur Abstimmung gehen werden.
»Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende«, so sagen doch die Zweibeiner. Geht es am Ende bei dieser Abstimmung genau darum? Oder täusche ich mich da?
In diesem Sinn bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.
Autor:Redaktion aus Singen |
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