Der Landkreis startet am 29. Mai in Öffnungsstufe 2
Mehr Freiheiten ab Samstag

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Landkreis Konstanz. Auf den Landkreis Konstanz kommen weitergehende Öffnungen zu. Wie das Landratsamt am Freitagmittag mitteilte gilt schon ab Samstag, 29. Mai Öffnungsschritt 2 des Stufenplans der Baden-Württembergischen Landesregierung. Seit dem ersten Tag der Öffnungsstufe 1, an dem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis bei 64,6 lag, ist dieser Wert in den letzten 14 Tagen durchschnittlich gesunken. Das führt dazu, dass der nächste Öffnungsschritt starten kann. Der durchschnittliche Inzidenzwert der vergangenen 14 Tage liegt bei 53,4.

Was wieder erlaubt ist

Laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten deshalb ab Samstag unter anderem folgende Lockerungen zusätzlich zu den bereits bestehenden:

Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumendürfen wieder stattfinden. Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen dürfen wieder Angebote für bis zu 20 Schülerinnen und Schüler ermöglichen.

Die Gastronomie darf eine Stunde länger öffnen, nämlich von 6 bis 22 Uhr. In Innenräumen ist 1 Gast pro 2,5 Quadratmeter erlaubt, die Tische müssen mit 1,5 Metern Abstand aufgestellt sein und außen sind die AHA-Regeln einzuhalten. Auch Messen, Ausstellungen und Kongresse dürfen mit einer Person pro 20 Quadratmeter stattfinden.

Kulturveranstaltungen innen bis 100 Personen und außen 250 Personen sind wieder möglich und Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben können für Übernachtungsgäste geöffnet werden. Auch hier gilt die Regel »Eine Person pro 20 Quadratmeter. Allgemein dürfen Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen öffnen.

Ebenfalls von den öffnungen betroffen sind Schwimmbäder innen und außen (Eine Person pro 20 Quadratmeter)

Auch kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen darf wieder stattfinden und bei Veranstaltungen zur Religionsausübung ist Gemeindegesang wieder zulässig.

Testpflicht bleibt

Die bisher geltenden Testpflichten bleiben trotz des neuen Öffnungsschritts bestehen. »Die Testpflicht fällt nur im Rahmen der Lockerungen bei 5-tägiger Inzidenz unter 50 weg und zwar nur: Im Einzelhandel (es gelten aber Flächenbegrenzungen) sowie in Bibliotheken, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten und Gedenkstätten«, war aus dem Landratsamt zu erfahren. Diese Lockerung erfolgt allerdings in einem gesonderten Öffnungsschritt. Im Landkreis Konstanz könnte dieser anfang der kommenden Woche erfolgen, wenn die Inzidenz fünf Tage infolge unter 50 lag. Aktuell (Stand Freitag) liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 18,9 und damit bereits den vierten Tag infolge unter 50. In der Gastronomie ist bisher kein Wegfall der Testpflicht vorgesehen, heißt es in der Info aus dem Landratsamt, die dem Wochenblatt vorliegt.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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