Mit Wirkung zum Jahreswechsel
Grundbucheinsichtstelle in Radolfzell wird aufgelöst
Radolfzell. Bereits in der Sitzung des noch alten Gemeinderats am 6. Februar beschloss das Gremium die Auflösung der städtischen Grundbucheinsichtsstelle zum 31.12.2024. Daran erinnert nun die Pressestelle der Stadt nochmals.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Einsichtnahmen in das Grundbuch und die Beantragung von Grundbuchausdrucken dann nur noch über das grundbuchführende Amtsgericht Villingen- Schwenningen oder bei anderen kommunalen Grundbucheinsichtsstellen möglich. Informationen hierzu im Internet unter: amtsgericht-villingen-schwenningen.justiz-bw.de
Trotz der Auflösung der Grundbucheinsichtsstelle sind im Bürgerbüro auch in Zukunft öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und von Abschriften durch die Ratsschreiber möglich, informiert die Pressestelle der Stadt.
Autor:Presseinfo aus Singen |
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