Während Moos und Öhningen die Kapazitäten bei der Anschlussunterbringung von Geflüchteten noch ausbauen müssen, zählt Gaienhofen zu den Übererfüllern
Das Soll ist noch nicht überall erfüllt

Alte Metzgerei | Foto: Die alte Metzgerei in Öhningen diente bisher noch als Anschlussunterbringung für Flüchtlinge. Aufgrund des schlechten baulichen Zustands soll der letzte Bewohner baldmöglichst anderweitig untergebracht werden. swb-Bild: dh
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Moos/ Gaienhofen/ Öhningen. Am Donnerstag muss sich der Mooser Gemeinderat Gedanken um die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde machen. Grund dafür: Seit langem wird die Quote, die das Landratsamt fordert, unterschritten. Diese berechnet sich nach der Einwohnerzahl. Eigentlich müsste die Gemeinde 66 Geflüchtete unterbringen, aktuell sind es allerdings nur 26. Für jeden der 40 fehlenden Plätze muss die Gemeinde eine sogenannte »Fehlbelegerabgabe« an den Landkreis bezahlen. Das macht pro Monat 12.866 Euro. Zusätzlich zieht das Landratsamt nun die Daumenschrauben für die Gemeinde an. Wie aus den Sitzungsunterlagen für den Gemeinderat hervorgeht, fordert das Landratsamt einen konkreten Umsetzungsvorschlag dazu, wie die 40 zusätzlichen Flüchtlinge untergebracht werden können.
Wie Bürgermeister Patrick Krauss im Gespräch mit dem WOCHENBLATT erklärte, war man von Seiten der Gemeinde bereits in Verhandlung mit mehreren Vermietern. Allerdings sei es in keinem Fall zu einer Einigung gekommen. Deshalb sollen am Donnerstag Alternativen zur Unterbringung in der Gemeinde beraten werden.

Öhningen
In Öhningen war das Thema Anschlussunterbringung bereits auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung. Wie mitgeteilt wurde ist es dort gelungen, eine weitere Wohnung anzumieten, in der eine Familie untergebracht werden kann, die bereits im Ort wohnhaft ist. Die bisherige Unterkunft soll entsprechend nachbelegt werden.

Nach wie vor muss jedoch auch die Gemeinde Öhningen eine Entschädigung an den Landkreis entrichten, da nach der Quotenregelung (68 Flüchtlinge) zu wenige Flüchtlinge in Öhningen untergebracht werden können. Aktuell sind 35 Flüchtlinge in der Gemeinde untergebracht, wovon allerdings nur 24 angerechnet, da die restlichen bereits vor 2013 in die Bundesrepublik eingereist seien, wie Bürgermeister Andreas Schmid auf Nachfrage des WOCHENBLATTs erläutert. »Somit nehmen wir derzeit 44 Personen zu wenig auf«, so Schmid. Das bedeutet, dass die Gemeinde eine monatliche Fehlbelegerabgabe von rund 14.000 Euro an den Landkreis bezahlen muss. Ziel sei deshalb, mehr Flüchtlinge in der Gemeinde unterzubringen, war in der Gemeinderatssitzung zu erfahren. Dies gestalte sich allerdings weiterhin schwierig, da kaum geeigneter Wohnraum angeboten wird. Derzeit wird noch immer die alte Metzgerei als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt. Durch den schlechten baulichen Zustand des Gebäudes soll dieses aber nicht mehr als Unterkunft genutzt werden. Der letzte Bewohner, ein Mitarbeiter des Bauhofs, solle anderweitig untergebracht werden, so der Beschluss des Gremiums.

Gaienhofen
Die Gemeinde Gaienhofen war 2015 eine der ersten im Landkreis die eine Gemeinschaftsunterkunft (GU) des Kreises bekommen hatte. Damals hatte der Landkreis das ehemalige Areal des Internats von der evangelischen Schulstiftung zum Zweck der Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen angemietet. Die Gemeinde hat sodann das gesamte Areal gekauft und es weiterhin dem Landkreis als GU zur Verfügung gestellt. Der Mietvertrag gilt bis 2025, berichtet Bürgermeister Uwe Eisch auf Nachfrage des WOCHENBLATTs.
Zeitweise waren in der Unterkunft rund 120 Flüchtlinge untergebracht. Von daher habe die Gemeinde die Unterbringungsquote von Anfang an erfüllt.

Laut Verteilungsschlüssel des Landratsamtes müsste die Gemeinde zur Zeit (Stand 01.04.2020) 63 Personen unterbringen. »Gaienhofen hat nun aktuell 57 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft, aber darüber hinaus auch noch Personen, die sich bereits in der Gemeinde in Anschlussunterbringung befinden.
Das sind derzeit nochmals 31 Personen, »das heißt, dass wir unser Soll mit 25 Personen übererfüllt haben«, so Eisch.

Unter den Personen in der GU befinden sich aber auch solche Flüchtlinge und Asylbewerber, die bereits in eine Anschlussunterbringung in den Gemeinden im Landkreis gehen müssten. Da in den anderen Gemeinden aber zu wenig Plätze für Anschlussunterbringung zur Verfügung stehen, hat der Landkreis eine Vereinbarung mit den Gemeinden getroffen, dass diese Personen zunächst noch in den GUs bleiben dürfen. Die Gemeinde Gaienhofen hat also zusammen mit acht weiteren Städten und Gemeinde das Soll (über-)erfüllt und muss momentan keine weiteren Plätze schaffen.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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