Fiedler's Tag vom 1. August 2013
Ab heute gilt der Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Und zwar bundesweit. Ab heute könnten Städte und Gemeinden also theoretisch verklagt werden, wenn sie Familien, oder alleinerziehenden Vätern oder Müttern keine Plätze für die Kleinkindbetreuung anbieten können. Eine Quote von 34 Prozent wurde zunächst angesetzt, hier im Landkreis schafft das keine Gemeinde so richtig glatt. Allerdings wurde den Städten auch noch eine Übergangsfrist bis in den Herbst...