Gemeinderat beschließt Allgemeinverfügung
Kein Silvesterfeuerwerk im historischen Hilzinger Ortskern

In Hilzingen gilt ab sofort in der Silvesternacht eine Allgemeinverfügung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper. | Foto: Simone Weiss/Archiv
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  • In Hilzingen gilt ab sofort in der Silvesternacht eine Allgemeinverfügung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper.
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Hilzingen. Die Silvesternacht ist bekanntlich eine Zeit, in der gerne und oft Feuerwerk gezündet wird. In Hilzingen waren die Anliegen seitens der Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren jedoch so groß, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom Dienstag, 5. November nun über eine Allgemeinverfügung eines Abbrennverbotes beriet.

Dieses Verbot soll laut der Beschlussvorlage im historischen Kern von Hilzingen, genauer der Bereich bis kurz nach der Marien-Apotheke, den Schlosspark im Norden sowie die Barockkirche St. Peter und Paul und die Peter-Thumb-Gemeinschaftsschule im Süden einschließend und damit in einem kleineren, denkmalgeschützten Ensemble gelten. 

Präventives Instrument

Zwar sammelten sich laut Bürgermeister Holger Mayer im letzten Jahr überwiegend Menschen an der Hegauhalle an, jedoch feierten auch einige Leute auf dem Dorfplatz, was die dort aufgesammelten Müllberge bestätigten. "Für uns ist die Allgemeinverfügung ein präventives Instrument, auch wenn die Abfeuerungen trotz allem weiterhin schwer zu kontrollieren sein werden", erklärte Mayer. Man möchte hiermit eine mögliches Gefahrenrisiko ein Stückweit minimieren.

Kleinerer Geltungsbereich

In diesem Kontext betonte der Bürgermeister nochmals den größeren Radius, den er ihm zufolge auch minimiert werde könnte. "Es ist schon gigantisch, was jedes Jahr da abgeht", äußerte sich Gemeinderätin Andrea Baumann. Vor allem an den Klettergerüsten am Südhof der Schule habe sie schon oft beobachtet, wie diese in Flammen aufgehen. 
Für Gemeinderat Sebastian Harder bestehe keinen Grund für eine Allgemeinverfügung, da es sich beim Rathaus und der Kirche um sanierte und daher keine baufälligen Objekte handle. "Auch wenn dieser Ort prädestiniert für Feuerwerke ist, so ist die Gefahr in den Seitenstraßen viel größer." Gemeinderat Michael Jäckle beziffert das Risiko hierbei jedoch kleiner, "irgendwann wird sich die Allgemeinverfügung etablieren". Jedoch schlug er vor, den Geltungsbereich einzugrenzen und die grüne Linie dabei schon etwas westlich der Klostergasse sowie vor der Zahnarztpraxis zu ziehen. Gemeinderat Steffen van Wambeke sprach sich wie Harder auch gegen eine Allgemeinverfügung aus, so werde schließlich überall im Ort geböllert und die Zielgruppe interessiere diese Verfügung generell nicht. 

Nach dieser kurzen wie zielorientierten Diskussion wurde die Allgemeinverfügung des Abbrennverbots für Feuerwerkskörper am 31. Dezember und 1. Januar mit neun Ja-Stimmen bei sieben Gegenstimmen und fünf Enthaltungen im neu definierten Bereich beschlossen, womit die Gemeinde nun in dieser Thematik mit einigen Kommunen im Landkreis gleichzog.

Autor:

Philipp Findling aus Singen

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