Gemeinderat beschließt Allgemeinverfügung
Kein Silvesterfeuerwerk im historischen Hilzinger Ortskern
Hilzingen. Die Nacht zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar ist direkt verknüpft mit dem traditionellen Silvester-Feuerwerk. In Hilzingen waren die Anliegen seitens der Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren jedoch so groß, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom Dienstag, 5. November, über eine Allgemeinverfügung eines Abbrennverbotes beriet.
Dieses Verbot soll laut der Beschlussvorlage im historischen Kern von Hilzingen und damit in einem kleineren, denkmalgeschützten Ensemble gelten. Genauer umfasst es den Bereich bis kurz nach der Marien-Apotheke, den Schlosspark im Norden sowie die Barockkirche St. Peter und Paul und die Peter-Thumb-Gemeinschaftsschule im Süden.
Präventives Instrument
Zwar sammelten sich laut Bürgermeister Holger Mayer im vergangenen Jahr überwiegend Menschen an der Hegauhalle, jedoch feierten auch einige Leute auf dem Dorfplatz. "Für uns ist die Allgemeinverfügung ein präventives Instrument, auch wenn die Abfeuerungen trotz allem weiterhin schwer zu kontrollieren sein werden", erklärte Mayer. Man möchte hiermit ein mögliches Gefahrenrisiko etwas minimieren.
"Es ist schon gigantisch, was jedes Jahr da abgeht", äußerte sich Gemeinderätin Andrea Baumann. Im Südhof der Schule werde auch sehr viel geschossen und sie habe schon manches Mal Befürchtungen gehabt, dass das Klettergerüst durch eine Rakete beschädigt wird.
Für Gemeinderat Sebastian Harder bestehe keinen Grund für eine Allgemeinverfügung, da es sich beim Rathaus und der Kirche um sanierte und daher keine baufälligen Objekte handle. "Auch wenn dieser Ort prädestiniert für Feuerwerke ist, so ist die Gefahr in den Seitenstraßen viel größer." Gemeinderat Michael Jäckle schlug er vor, den Geltungsbereich etwas einzugrenzen. Gemeinderat Steffen van Wambeke sprach sich wie Harder auch gegen eine Allgemeinverfügung aus. Schließlich werde überall im Ort geböllert und die Zielgruppe interessiere diese Verfügung generell nicht.
Nach dieser kurzen Diskussion wurde die Allgemeinverfügung des Abbrennverbots für Feuerwerkskörper am 31. Dezember und 1. Januar mit neun Ja-Stimmen bei sieben Gegenstimmen und fünf Enthaltungen im neu definierten Bereich beschlossen. Mit dieser Entscheidung zog die Gemeinde nun mit Kommunen im Landkreis gleich, die bereits seit einigen Jahren Abbrennverbote in ihren Innenstädten etabliert haben.
Autor:Philipp Findling aus Singen |
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