Kindergartenjahr 2024/2025
Anmeldewoche für Krippe, Kindergärten, Tagesstätte und Hort

Rathaus Engen | Foto: swb-Archiv
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Engen. Im September 2024 beginnt das neue Kindergartenjahr. Die Eltern, die im kommenden Kindergartenjahr (1. September 2024 bis 31. August 2025) einen Kinderbetreuungsplatz benötigen, werden gebeten, diesen auch verbindlich anzumelden. Von der Anmeldung betroffen sind auch Eltern, deren Kinder bereits in einer Krippenbetreuung sind. Es müssen daher auch Kinder angemeldet werden, die bereits eine Krippe besuchen und im kommenden Kindergartenjahr in die Kindergarten- oder Tagesstättenbetreuung wechseln sollen.

Die Anmeldewoche findet vom 15. bis 26. Januar 2024 in allen Engener Kinderbetreuungseinrichtungen statt. Für Informationsgespräche ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Zur verbindlichen Anmeldung sind das Anmeldeformular, Arbeitgeber- oder Beschäftigungsnachweise sowie die ausgefüllte Erklärung zu den Platzvergabekriterien vorzulegen. Diese Formulare gibt es auf der Homepage der Stadt Engen unter www.engen.de/leben+in+engen/familie/kinderbetreuung unter der Rubrik Downloads. Außerdem werden diese Formulare auch in allen kommunalen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Die Platzvergabe für das Kindergartenjahr 2024/2025 wird wieder unter Berücksichtigung der vom Gemeinderat beschlossenen Platzvergabekriterien erfolgen. Es ist daher erforderlich, dass zur Anmeldung die zusätzlich benötigten Nachweise (Arbeitgeberbescheinigungen, Erklärung zu den Platzvergabekriterien) mit abgegeben werden. Bei der Auswertung der Anmeldewoche können nur vollständige Anmeldungen berücksichtigt werden. Fehlen Nachweise, verzögert sich die Bearbeitung und Platzvergabe.
Es wird darum gebeten, von Doppelanmeldungen abzusehen. Sobald die Anmeldungen eingegangen sind, wird der Bedarf ermittelt und die Kindergartengruppen eingeteilt. Es kann nicht garantiert werden, dass alle Kinder in der Einrichtung aufgenommen werden, in der sie angemeldet wurden.

Wartelistenkinder:

Kinder, die bereits angemeldet sind und noch keine Platzzusage erhalten haben, müssen nicht erneut angemeldet werden. Für die Anpassung der Punkte nach den Platzvergabekriterien ist es jedoch erforderlich, aktuelle Beschäftigungsnachweise vorzulegen oder familiäre und berufliche Veränderungen mitzuteilen.
Kinder, die für den Besuch der Ganztagesschule angemeldet sind, können nicht gleichzeitig den Hort für Grundschulkinder besuchen.

Nachträglich eingereichte Anmeldungen können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden, was zu einem späteren Aufnahmezeitpunkt als dem gewünschten führen kann.

Ein benötigter Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren ist der Stadtverwaltung Engen mindestens sechs Monate vor beabsichtigter Inanspruchnahme mitzuteilen.

Quelle: Pressestelle der Stadt Engen

Autor:

Presseinfo aus Singen

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