Kanton liegt bei illegalen Sirituosenverkäufen allerdins über dem Bundesschnitt
Zugang zu Alkohol für Jugendliche erschwert
Thurgau. Im Spätsommer dieses Jahres hatte das Blaue Kreuz Prävention und Gesundheitsförderung TG/SH in neun Thurgauer Gemeinden Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Die Verstossquote lag mit 27 Prozent bei Bier und Wein, mit 32 Prozent bei Spirituosen und mit 16 Prozent beim Tabak jeweils tiefer als in den Jahren 2017 und 2018, so die nun vorgelegte Gesamtbilanz.
Thurgauer Jugendliche kommen somit weniger leicht an Alkohol, Tabak und Spirituosen als in den beiden Vorjahren. Da im Rahmen der Testkäufe aber immer noch jeder vierte Jugendliche Alkohol und jeder dritte Jugendliche Spirituosen widerrechtlich kaufen konnte, sei ein grosses Engagement der Verkaufsstellen und der Gemeinden nach wie vor wichtig, wurde bei der Vostellung der Bilanz gemahnt.
Im Kanton Thurgau ist der Verkauf von Tabak und Alkohol an unter 16-Jährige und Spirituosen an Minderjährige verboten. Die Durchsetzung dieser Regeln liegt im Kanton Thurgau in der Verantwortung der Gemeinden. Um zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen durch die Mitarbeitenden im Verkauf und in Gastrobetrieben eingehalten werden, führte das Blaue Kreuz im Sommer und Herbst 2019 im Auftrag von neun Gemeinden Alkohol- und Tabaktestkäufe durch. In verschiedenen Verkaufsstellen in diesen neun Gemeinden versuchten speziell instruierte Jugendliche in Begleitung einer Fachperson Alkohol, Tabak und Spirituosen zu kaufen
In 9 von 34 Fällen gelang es den unter 16-jährigen Testkäuferinnen und -käufern Alkohol zu kaufen. Beim Tabak war dies bei 6 von 37 Testkäufen der Fall. In 13 von 41 Fällen waren minderjährige Testkäuferinnen und -käufer beim Kauf von Spirituosen erfolgreich. Der Anteil der wiederrechtlichen Alkoholverkäufe in der Schweiz lag im Jahr 2017 bei rund 29 Prozent. Somit liegt der Kanton Thurgau bei Bier und Wein knapp unter, bei Spirituosen knapp über dem schweizerischen Durchschnitt.
Die Fachperson, welche die Jugendlichen begleiteten, gaben dem Verkaufspersonal oder den Gastromitarbeitenden jeweils im Anschluss an den Testkauf eine mündliche Rückmeldung. Zudem wurden die Verkaufsstellen schriftlich von den Gemeinden über die Resultate der Testkäufe informiert und aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Aufgrund eines widerrechtlichen Verkaufs von Alkohol, Tabak oder Spirituosen im Rahmen eines Testkaufs können in der Schweiz keine Bussen ausgestellt oder sonstige Sanktionen ergriffen werden, da die gesetzliche Grundlage hierfür fehlt. Die Testkäufe dienen somit der Sensibilisierung der Verkaufsstellen für den Jugendschutz.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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