Landratsamt appeliert daran, Wasserentnahmen auf das notwendigste zu reduzieren
Trotz Regen-Wochenende: Wasser in Flüssen und Bächen wird wieder knapp

Trockenheit | Foto: Zwar sind die Bäche noch nicht so trocken gefallen wie im Dürrejahr 2018, aber erholt haben sich die Gewässer davon noch nicht. swb-Bild: tg.ch/ Archiv
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Kreis Konstanz. In vielen Flüssen und Bächen im Landkreis wird das Wasser wieder knapp. Auf die Wasser-entnahme soll möglichst verzichtet werden.
In vielen Flüssen und Bächen im Landkreis Konstanz wird das Wasser knapp. Seit dem Dürrejahr 2018 und aufgrund eines erneut trockenen Frühjahrs 2020 konnten sich die Bodenfeuchtigkeit, die Grundwasserstände und die Wasserstände in den oberirdischen Fließgewässern nicht regenerieren, teilt die Behörde mit.

Nach den laufenden Beobachtungen des Landratsamtes Konstanz liegen die Abflüsse und Wasserstände in den Bächen und Flüssen schon wieder im kritischen Bereich.

Nach Regenfällen steigen die Abflüsse und Wasserstände nur kurzfristig an, um dann wieder auf die niedrigen Werte zurückzugehen, was zu keiner Entspannung der Situation führt. Mit einer Normalisierung der Wasserstände ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Neben der geringen Wasserführung ist es im Sommer auch zu einem Anstieg der Wassertemperaturen gekommen. Dies führt in den Gewässern als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu einer großen Belastung. Folgen werden unter anderem eine Minderung der Selbstreinigungskraft der Gewässer, vermehrter Algenwuchs sowie Schäden und Ausfälle im Fischbestand sein, so die Prognose, die zum Teil auch schon sichtbar ist.

Es ist deshalb äußerst wichtig, dass Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die zugelassenen definierten Mindestwasserabgaben bei Ausleitungsstrecken von Wasserkrakftanlagen sind strikt einzuhalten. Das Landratsamt Konstanz appelliert an die Verantwortung jedes Einzelnen auch auf erlaubnisfreie Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-gebrauchs zu verzichten. Dies gilt für die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

Der Erlass einer Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Fließgewässern kann nach der derzeitigen Lage nicht ausgeschlossen werden. Vor allem, weil aktuell eine erneute Trockenphase angekündigt ist.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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