Ostschweiz drängt auf frühere Lockerungen für die Gastronomie
Thurgau hätte gerne frühere Lockerungen des Lock Down gehabt

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Frauenfeld. Die Strategie des Schweizer Bundesrats sieht vor, die wegen des Coronavirus getroffenen Maßnahmen etappenweise zu lockern, wie letzte Woche in Bern als Rahmen festgelegt wurde. Ab dem kommenden Montag, 27. April, ist einzelnen Branchen die Aufnahme des Betriebs wieder erlaubt.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt das Vorgehen des Bundesrates weitgehend, die schrittweise Lockerung auf Bundesebene zu koordinieren, auch wenn er sich eine raschere Wiedereröffnung aller Läden gewünscht hätte,wie nun vermittelte.

Die Schalter der kantonalen Verwaltung werden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ab dem 11. Mai wieder flächendeckend geöffnet. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist überzeugt, dass es dank der vom Bund verordneten Massnahmen, der Disziplin der Bevölkerung und der Arbeit der Kantonalen Führungsstäbe und Verwaltungen gelungen ist, dass das Gesundheitssystem wegen des Coronavirus nicht überlastet wurde.

Dass der Bundesrat die getroffenen Massnahmen schrittweise ab dem 27. April 2020 lockern will, hat der Regierungsrat mit Freude und Erleichterung zur Kenntnis genommen. So begrüsst er es ausdrücklich, dass Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Auch dass Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien wieder geöffnet werden können, ist im Sinne des Regierungsrats.

Einkaufsläden und Märkte sollen ab dem 11. Mai wieder zugänglich sein. Diesbezüglich hätte der Regierungsrat allerdings im Sinne der Gleichbehandlung und eines vereinfachten Vollzugs ebenfalls eine Öffnung ab dem 27.April vorgezogen.

Damit das Risiko einer zu starken Ausbreitung des Coronavirus vermindert werden kann, müssen die Betriebe Schutzkonzepte vorweisen. Die stichprobenweise Kontrolle der Einhaltung dieser Schutzkonzepte obliegt den Kantonen. Im Kanton Thurgau ist das Departement für Inneres und Volkswirtschaft beziehungsweise das Arbeitsinspektorat zuständig, das dabei von der Polizei unterstützt wird.

Obwohl der Regierungsrat die einheitliche nationale Regelung grundsätzlich begrüsst, kann er sich vorstellen, dass bei der Lockerung kantonale Unterschiede betreffend die Ausbreitung des Coronavirus berücksichtigt werden könnten – so wie es Kantonen gestattet war, die Massnahmen aufgrund der regionalen Entwicklung zu verschärfen. Dies betrifft vor allem die Nord-Ostschweiz, wo die Ausbreitung des Coronavirus deutlich tiefer ist als in andern Landesteilen.

Aus diesem Grunde trägt der Regierungsrat die Forderung mehrerer Kantone mit, dass die Situation des Detailhandels, der Gastronomie und des Veranstaltungswesens nochmals überprüft wird. Zum Beispiel ist es für die Gastronomie und den Tourismus wichtig, dass der Bundesrat mit einem konkreten Plan eine zeitliche Perspektive für die Wiederaufnahme des Betriebs festlegt, damit Planungssicherheit herrscht.

Dass ab dem 11. Mai 2020 die obligatorischen Schulen wieder öffnen, ist für den Regierungsrat der spätest wünschbare Zeitpunkt. Wichtig ist, dass die Schulen ihren Betrieb wieder uneingeschränkt aufnehmen dürfen, unter Beachtung der Hygiene-Regeln und der Rücksichtnahme auf besondere gefährdete Personen. Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen.

Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot soll gelockert werden. Dass der Übergang von einer Etappe zur nächsten nur erfolgt, wenn es zu keinem unverträglichen Anstieg von Covid-19-Fällen gekommen ist, ist für den Regierungsrat sehr wichtig. Entsprechenden Wert legt er auf ein professionelles und aktuelles Monitoring.

Das Departement für Erziehung und Kultur des Kantons Thurgau arbeitet mit Hochdruck an der Vorbereitung der Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen. Die entsprechenden Entscheide können jedoch erst definitiv gefasst werden, nachdem der Bundesrat die Verordnung verabschiedet hat, was voraussichtlich am 29. April der Fall sein wird.

Bereits geregelt hat der Bundesrat die Situation bei den Lehrabschlussprüfungen, dort werden die schulischen Prüfungen durch Erfahrungsnoten ersetzt, die Bewertung der praktischen Leistungen werden im Lehrbetrieb vorgenommen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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