Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz
Stationärer Betrieb in Stühlingen eingestellt
Landkreis Konstanz/Stühlingen. Nach 18 Jahren als Teil des Hegau-Bodensee-Klinikums wurde am Standort Stühlingen der stationäre Betrieb zum 31. Juli 2022 eingestellt. Die Praxen des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) werden bis zum 30. September 2022 weiterbetrieben und ab Oktober an das Klinikum Hochrhein übertragen, verbleiben aber zunächst in den Räumlichkeiten des Hegau-Bodensee-Klinikums Stühlingen.
Aufgrund des sich zuspitzenden Personalmangels sowohl im Bereich der Ärzteschaft als auch beim Pflegepersonal hatte die Gesellschafterversammlung des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) einvernehmlich mit dem Aufsichtsrat einer Beendigung der stationären Versorgung zugestimmt. Vorausgegangen waren Gespräche mit dem Landkreis Waldshut, in dessen Gebiet Stühlingen liegt, und auch mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg.
„Wir bedanken uns herzlich für das großartige Engagement der Mitarbeitenden, die sich immer zuverlässig und mit hoher fachlicher Expertise für die Gesundheitsversorgung der Menschen im Raum Stühlingen eingesetzt haben – bis zum Tag der Schließung“, zeigt sich der Geschäftsführer des GLKN, Bernd Sieber, von dem Engagement überzeugt und ergänzt: „Der Dank richtet sich ausdrücklich an alle Berufsgruppen, die immer sehr eng und übergreifend miteinander gearbeitet haben.“
Der GLKN weist darauf hin, dass im Zuge der Beendigung des stationären Krankenhausbetriebs keinem Mitarbeiter gekündigt werde. Im Gegenteil – alle Mitarbeitenden des Hegau-Bodensee-Klinikums Stühlingen wurden angesprochen und zum Wechsel an einen anderen Standort ermuntert. Der GLKN sichert allen Mitarbeitenden, die an einen anderen Standort des GLKN wechseln möchten, eine langfristige berufliche Perspektive im Verbund zu. Einige Mitarbeitende konnten bereits dafür gewonnen werden und haben ihre Tätigkeit an einem anderen Standort aufgenommen, weitere werden noch folgen. Derzeit befinden sich der Betriebsrat und die Geschäftsführung des GLKN in der Abstimmung zu einem Sozialplan bzw. Interessenausgleich.
Autor:Presseinfo aus Singen |
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