Beschränkung der Besuchszahl wird aufgehoben, wenn 90 Prozent geimpft sind
Sozialministerium: Erleichterungen für Pflegeheime
Stuttgart/Kreis Konstanz. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat vergangene Woche seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben. Zudem sind auch Personen, die eine höchstens sechs Monate zuvor durchgemachte COVID-19-Erkrankung nachweisen können, von den Regelungen erfasst. Für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können aufgrund des vom RKI festgestellten geringen Risikos einer Übertragbarkeit Erleichterungen vorgenommen werden. Entsprechend hat das baden-württembergische Sozialministerium seine Verordnungen nun angepasst. Die Änderungen treten bereits ab Montag, 19. April, in Kraft, informierte das Sozialministerium noch am Freitag.
Für die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeinrichtungen gelten dann folgende Änderungen laut der aktuellen Mitteilung:
- Die Besucherzahlbeschränkung in § 3 Abs. 2 Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf 2 Besucher am Tag wird aufgehoben, wenn 90 Prozent der Bewohner der Einrichtung geimpft/genesen sind.
- Besucher bleiben verpflichtet, während des Aufenthalts in Gemeinschaftsbereichen FFP2-Masken zu tragen. Beim Besuch von geimpften/genesenen Bewohnern im Bewohnerzimmer kann auf das Tragen einer Schutzmaske verzichtet werden.
- Besuche in Gemeinschaftsbereichen sind zulässig, sofern 90 Prozent der Bewohner gegen die COVID-19-Krankheit geimpft oder von der COVID19-Krankheit genesen sind.
Allerdings haben einige Einrichtungen im Landkreis im Vorfeld angekündigt, die Lockerungen vorerst nicht umzusetzen, zumal seit den Impfterminen sich bereits die Belegung der Pflegeheime wieder stark verändert hat, also die Impfquote von 90 Prozent wegen des zeitlichen Verzugs gar nicht mehr erreicht wird. Deshalb sollte man sich vorab bei den jeweiligen Pflegeeinrichtungen informieren.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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