Schon letztes Jahr war der Protest aus Diessenhofen laut gewesen / Naturschutz und Wirtschaftlichkeit als KO-Argumente
"Rodäberg" fällt raus aus Thurgauer Windenergieplan

Diessenhofen Rodäberg | Foto: Mit Bildern wie diesen protestierte die Stadtgemeinde Diessenhofen im letzten Jahr gegen Planungen zur Windnergienutzung im Bereich "Rodäberg" am Hochrhein.
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  • Foto: Mit Bildern wie diesen protestierte die Stadtgemeinde Diessenhofen im letzten Jahr gegen Planungen zur Windnergienutzung im Bereich "Rodäberg" am Hochrhein.
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Diessenhofen/ Frauenfeld. Im Auftrag des Grossen Rates hat der Kanton die in der Windpotenzialstudie aus dem Jahr 2014 hergeleiteten Windpotenzialgebiete einer umfassenden Neubeurteilung unterzogen. Der Regierungsrat erachtet nun insgesamt sechs Gebiete als grundsätzlich geeignet für die Windenergienutzung. Der teilrevidierte Richtplan geht nun in die öffentliche Vernehmlassung, wurde am Mittwoch bekannt gegeben.

Am 21. Mai 2017 hatten die Schweizer Stimmberechtigten der Energiestrategie 2050 des Bundes zugestimmt. Auch der Kanton Thurgau hat Ja gesagt. Dieses Ergebnis stärkt die kantonale Energiestrategie, die bereits seit längerem den schrittweisen Ersatz der wegfallenden Kernenergie durch erneuerbare, lokal vorhandene Energien vorsieht. Die Nutzung der Windenergie ist Teil dieser Strategie. Sie könnte längerfristig 10 bis 15 Prozent des kantonalen Strombedarfs abdecken, so die Zielsetzung.

Moderne Grosswindanlagen weisen heute Gesamthöhen von bis zu 200 Meter auf. Sie sind landschaftsprägend und bedürfen deshalb einer Grundlage im kantonalen Richtplan (KRP). Im per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzten neuen Artikel 10 des eidgenössischen Energiegesetzes wird festgelegt, dass die Kantone dafür zu sorgen haben, dass insbesondere die für die Nutzung der Windkraft geeigneten Gebiete im KRP festgelegt werden.

Ausgangspunkt für die Neubeurteilung bilden die acht Windpotenzialgebiete der Windpotenzialstudie aus dem Jahr 2014.

Von den ursprünglich acht Gebieten fallen nun zwei weg: Bichelsee-Fischingen (politische Gemeinden (PG) Bichelsee-Balterswil, Fischingen, Aadorf) und Rodebärg (PG Diessenhofen, Basadingen-Schlattingen, Wagenhausen). Im ersten Fall sind es flugsicherheitstechnische Bedenken, die eine Nutzung der Windenergie verunmöglichen. Im zweiten Fall spricht die zu geringe Produktion, die Lage in einer geschützten Landschaft (BLN) sowie die unmittelbare Nachbarschaft zu einem Wasser- und Zugvogelreservat von internationaler Bedeutung gegen eine Aufnahme in den KRP.

Die übrigen sechs Windenergiegebiete sind stark verkleinert worden. Aufgrund der Lärmschutzanforderungen und der zu geringen Windressourcen wurde im Gebiet Braunau-Wuppenau der westliche Teil gestrichen. Im Gebiet Eschlikon-Littenheid wurde ebenfalls der westliche Teil gestrichen, dies aufgrund von Bedenken der Flugsicherung und des Militärs. Das Gebiet wird deshalb in Sirnach-Littenheid umbenannt.

Letztlich wurde bei den sechs Windenergiegebieten eine Priorisierung vorgenommen. Folgende Windenergiegebiete werden als Festsetzung in den KRP aufgenommen: Salen-Reutenen (PG Homburg, Raperswilen, Salenstein), Thundorf (PG Thundorf, Hüttlingen, Felben-Wellhausen, Amlikon-Bissegg) und Braunau-Wuppenau (PG Braunau, Wuppenau, Schönholzerswilen, Bussnang).

An diesen Standorten sind von Projektantenseite bereits Abklärungen zur Machbarkeit durchgeführt worden, insbesondere eine Windmessung auf Nabenhöhe während mindestens einem Jahr. Die Festsetzung im KRP ist die Voraussetzung für die weiteren Planungsschritte auf kommunaler Ebene, insbesondere die Umzonung, die in der Kompetenz der Gemeinde liegt und über welche die Gemeindebevölkerung befinden muss. Ebenso führt die Gemeinde das darauffolgende ordentliche Baubewilligungsverfahren durch.

Das Windenergiegebiet Ottenberg (PG Weinfelden, Märstetten, Kemmental, Berg) wird auf die Stufe Zwischenergebnis gesetzt. Ein konkretes Projekt und die entsprechenden Machbarkeitsabklärungen fehlen. Das Gebiet wird aber für die Nutzung der Windenergie als geeignet eingestuft.

Als Vororientierung werden die Gebiete Sirnach-Littenheid (PG Sirnach, Fischingen, Wilen b. Wil) und Cholfirst (PG Schlatt) aufgenommen. An diesen Standorten sind ebenfalls noch keine Projekte bekannt. Zudem besteht weiterer Abklärungsbedarf in Bezug auf Bundesinteressen (BLN, Flugsicherung, militärische Überwachung) und sensible Einrichtungen (Klinik).

Trotz der Reduktion von acht auf sechs Gebiete fällt die zu erwartende Energieproduktion nur unwesentlich geringer aus und könnte künftig 10 bis 15 Prozent des kantonalen Strombedarfs abdecken. Bei der Neubeurteilung wurde von der neusten Windenergieanlagentechnologie ausgegangen. Moderne Windenergieanlagen weisen gegenüber älteren Modellen längere Rotorblätter auf, sind dadurch leistungsfähiger und auch leiser, weil seitens der Turbinenhersteller technische Lösungen zur Reduktion der Windgeräusche gesucht und umgesetzt werden.

Der Richtplanentwurf «Windenergie» wird im Zeitraum vom 26. November 2018 bis zum 24. Januar 2019 öffentlich bekannt gemacht. Voraussichtlich Mitte 2019 kann die Richtplanänderung zur Beratung an den Grossen Rat überwiesen werden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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