Gemeinde verfügt nun als Reaktion ein Parkverbot am Wochenende um die Zahl der Besucher zu beschränken
Landratsamt hebt Sipplinger Badeverbot wieder auf
Sipplingen. Das Landratsamt des Bodenseekreis als Kreispolizeibehörde hat der Gemeinde Sipplingen am Donnerstag, 6. August mitgeteilt, dass die erlassene kommunale Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot der Uferpromenade bereits mit Wirkung ab Freitag, 7. August, aufzuheben ist. Als reaktion darauf wird der komplette Ortskern sowie der Parkplatz West (Nr. 3) von Sipplingen wird zum Parken für Tagesgäste vorerst jeden Freitag, Samstag und Sonntag nun gesperrt.
Für den Sipplinger Bürgermeister Oliver Gortat ist die Weisung des Landratsamtes nicht nachvollziehbar: „Unsere Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Lage halten wir aufrecht. Die Entscheidung, die Allgemeinverfügung zu erlassen, ist mir nicht leicht gefallen und wurde nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände getroffen. Mir geht es jedoch um den Schutz der Gäste und der Bevölkerung und nicht um eine Auseinandersetzung mit dem Landratsamt Bodenseekreis obwohl nach unserer juristischen Überprüfung die Aufhebungsverfügung mit guten Erfolgsaussichten angreifbar wäre", vermittelte er am Donnerstagabend.
Und weiter: "Ich halte die Weisung des Landratsamtes für absolut bedenklich für die Gesundheit unserer Bevölkerung. Das Landratsamt hat nach meiner Auffassung bei seiner Aufhebungsverfügung die örtlichen Gegebenheiten nur oberflächlich und unzureichend beurteilt und nur allgemeine, hier vor Ort unrealistische Lösungsansätze angeführt. Ebenso verwundert der Hinweis des Landratsamtes es gäbe nicht genügend Infektionszahlen die diese Maßnahme rechtfertigen würde. Nach meinem Verständnis gilt es doch gerade derartiges zu verhindern."
Die Gemeinde Sipplingen werde nun für das kommende Wochenende anderweitige Maßnahmen ergreifen müssen, um die Zahl der Badegäste zumindest im Ansatz reduzieren zu können. Diese Maßnahmen sehen unter anderem vor, dass ein Teil der Parkplätze sowie alle Zufahrten in den Ort mit entsprechender Beschilderung gesperrt werden.
»Durch diese willentlich herbeigeführte Reduktion der Parkplätze erhoffen wir uns eine Verbesserung der Situation wie sie sich vor Erlass der Allgemeinverfügung dargestellt hat. Ein überfüllter Uferbereich gehörte an schönen Tagen in Teilen zum normalen Bild. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Einzelner ist somit ebenso gefährdet wie die öffentliche Gesundheit im Ganzen. Dem gegenüber steht das eingeschränkte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf Freizügigkeit, die durch die Allgemeinverfügung eingeschränkt wurden. Die Einschränkung wurde von der Gemeinde für nur je 6 Stunden an drei Wochen(end)tagen verfügt. Diese nur zeitweise Einschränkung ist im Vergleich mit einer möglicherweise zum Tode führenden Erkrankung oder einer drohenden massiven Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit in meinen Augen hinnehmbar und im größten Maße verhältnismäßig", so Gortat in seinem Statement.
Und der hakt weiter nach: »Unser gemeinsames Ziel sollte vielmehr in meinen Augen sein einen zweiten Shutdown ernsthaft zu verhindern und die heimische Bevölkerung zu schützen. Momentan kommt es mir vielmehr so vor als ob ein paar symbolische Maßnahmen ausreichen sollen um Corona ernsthaft zu stoppen. Ob dies der richtige Weg ist wage ich allerdings zu bezweifeln. Die Aufhebung unserer Allgemeinverfügung halte ich für den absolut falschen Weg und blicke sehr besorgt auf die Infektionszahlen.«
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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