24-Stunden-Regelung gilt nicht mehr - für Touristen und Konsumenten
Land verschärft Quarantänebestimmung im Grenzgebiet

Grenze | Foto: Aller Beteuerungen zum Trotz hat sich die Grenze zu Schweiz in der Nacht auf Mittwoch wieder ein merkliches Stück unüberwindbarer gemacht. swb-Bild: of/Archiv
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Stuttgart/ Konstanz. Das Land Baden-Württemberg hat sehr kurzfristig die Quarantänebestimmungen im Grenzgebiet geändert und damit die 24-Stunden-Regelung ausßer Kraft gesetzt. Danach war es bislang noch möglich eine Quarantäne von mindestens 10 Tagen bei Aufenthalten unter 24 Stunden im Nachbarland zu umgehen was doch einen gewissen Tourismus, zum Beispiel zum Einkaufen oder auch zum Skifahren ermöglichte. Genau diese Bereiche sollen nun durch die neue Regelung unterbunden werden, wie die erst um 22 Uhr veröffentlichte Verordnung klar macht. Denn Besuche bei Verwandten wie der Aufenthalt aus triftigem Grund sei nach wie vor möglich. Dafür gelte nach wie vor die 72-Stunden-Regelung.

„Angesichts der extrem angespannten pandemischen Lage müssen die Grenzübertritte vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Maß reduziert werden“, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstagabend in Stuttgart. „Wir appellieren an die Menschen, auch die bestehenden Regelungen nicht vollends auszureizen und alle nicht notwendigen Kontakte zu unterlassen.“ Was nun erlaubt und nicht mehr erlaubt ist, hat das Ministerium auf einer neuen Liste veröffentlicht.

Aus Polizeikreisen wurde diese Eileinds erlassene Verordung nach Medienberichten als "Wischiwaschi" tituliert. Sie lasse sich kaum kontrollieren. Man hätte da lieber die Grenzen wieder ganz geschlossen, so Ralf Kusterer, Landesschef der Deutschen Polizeigewerkschaft in einer Mitteilung dieser. Die jetzigen Maßnahmen wurden einseitig durch die Landesregierung in Baden-Württemberg verhängt, betreffen natürlich auch die Reisenen beider Staaten. Auch die Grenzregion zu Frankreich wie Vorarlberg ist davon betroffen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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