Eine weitere Stufe wäre danach dann aber eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Land fördert Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung von Bahnstrecken

Symbolbild Ablachtalbahn | Foto: Symbolbild Ablachtalbahn
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Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg wird künftig Machbarkeitsstudien für die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken durch attraktive Zuschüsse fördern. Dies gab Verkehrsminister Winfried Hermann am Montag bei einem virtuellen Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Landkreisen, Kommunen, Aufgabenträgern für den Schienennahverkehr sowie Verkehrsverbänden und –verbünden bekannt. Das Land würte laut Minister Herrmann dann 75 Prozent der Kosten beisteuern an Städte, Gemeinden oder auch Regionalverbände oder Zweckverbände. Das betrifft bei den 30 im Land im Rahmen einer Potenzialstudie ausgemachten Strecken eine mögliche Reaktivierung der Ablachtal wie der Etzwiler-Bahn.

Eine solche Machbarkeitsstudie hat die Aufgabe sowohl das Fahrgastpotenzial vertieft zu untersuchen, als auch die zu erwartenden Investitions- und Betriebsaufwendungen zu ermitteln. Auf diese Weise sollen fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Aufnahme vertiefter Planungen geschaffen werden. Allerdings:
Als Voraussetzung für eine mögliche spätere Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes oder dem Landes-GVFG muss dann noch die erwartete Wirtschaftlichkeit des Projektes nachgewiesen werden. Eine qualifizierte Machbarkeitsstudie könne dies nicht leisten, so der Minister. Sie hilft lediglich bei der Entscheidung darüber, ob die weitere Verfolgung eines solchen Vorhabens sinnvoll ist oder nicht. Für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit sei dann eine standardisierte weitere Bewertung des Projektes erforderlich.

Auf der Basis der in der Machbarkeitsstudie gewonnenen Daten für das Fahrgastpotenzial und die zu erwartenden Investitions- und Betriebsaufwendungen könne der volkwirtschaftliche Nutzen abgeschätzt werden. Ein ausreichender Nutzen-Kosten-Index über 1,0 wäre Voraussetzung für eine spätere Förderung des Bauvorhabens durch den Bund und das Land in Höhe von bis zu über 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.

„Um die Klimaschutzziele und die deutliche Verringerung des CO2-Ausschoßes zu erreichen, haben wir uns das Ziel gesetzt, die Nutzung im öffentlichen Nahverkehr bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln. Ein markanter Baustein dazu ist die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken. Denn viele der zwischen 1960 und 1990 stillgelegten Strecken haben auch heute noch ein hohes Fahrgastpotential. Erfolgreiche Reaktivierungen der vergangenen Jahre zeigen, dass manche Schienenstrecke viel attraktiver ist, als zuvor angenommen wurde", so Minister Winfried Hermann in seinem Statement nach der Konferenz.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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