Neue Regelung kommt leider erst nach der Corona-Zwangspause
Kommunale Sitzungen jetzt endlich als Videokonferenz möglich

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Stuttgart. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Donnerstag eine Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung beschlossen, wonach Gemeinderats- und Kreistagssitzungen künftig auch als Videokonferenzen stattfinden dürfen, wie Landtagsabgeordneter Karl Rombach (CDU, Betreuungsabgeordneter im Landkreis Konstanz) mitteilt. Diese Regelung fehlte bislang und war während der Zwangspause durch die Corona-Verordnungen ein großes Problem, da alle Gemeinden keine Beschlüsse fassen konnten, weil Umlaufverfahren viel zu umständlich waren.

Karl Rombach: „In Ausnahmesituationen wie jetzt während der Corona-Pandemie müssen Gemeinderats- und Kreistagssitzungen weiter möglich sein. Das wird jetzt mit dieser Gesetzesänderung ermöglicht. Baden-Württemberg erweist sich damit sogar als Vorreiter bei digitalen kommunalen Gremiensitzungen.“

Die Gemeindeordnung und Landkreisordnung würden bislang zwingend die persönliche Anwesenheit der Mitglieder des Gremiums bei einer Sitzung erfordern, sagt Rombach. „Jetzt wurde eine Ausnahme geschaffen für Krisensituationen wie die derzeitige Corona-Krise. Die Abhaltung von Gemeinderats- oder Kreistagssitzung per Videokonferenz dient dem Schutz der Mitglieder und stellt so die Arbeitsfähigkeit der Gremien auch in Krisensituationen sicher.“ Das gelte für Ausnahmefälle wie Naturkatastrophen, Gründe des Infektionsschutzes oder sonstige außergewöhnliche Notsituationen.

Rombach berichtet weiter über die heute vom Landtag beschlossene Änderung: „Es wurde festgelegt, dass die Mitglieder per Bildübertragung an der Sitzung teilnehmen, damit die Identifikation zweifelsfrei möglich ist. Reine Telefonkonferenzen sind nicht zulässig. Die Öffentlichkeit der Sitzungen soll weiterhin gewährleistet werden, indem zum Beispiel die Videokonferenz in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum übertragen wird.“ Dabei hebt Rombach hervor, dass Videokonferenzen keiner Kommune vorgeschrieben würden, sondern lediglich eine wählbare Möglichkeit seien, um Sitzungen durchzuführen. Zudem könnten die Kreistage künftig Beschlüsse über Gegenstände einfacher Art auch im schriftlichen oder elektronischen Verfahren fassen, wie das bereits für die Gemeinderäte möglich ist.

„Jahre war ich im Gemeinderat für meine Heimatgemeinde Schonach tätig. Im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises wirke ich aktiv mit. Aus meiner praktischen Erfahrung kann ich diese neue Regelung nur begrüßen und unterstützen“, so Rombach.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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