Bewerbungen in drei Kategorien bis zum 30. September / Besonderes Augenmerk auf Aktionen in der Corona-Krise
Inklusionspreis des Landkreises wieder ausgeschrieben
Kreis Konstanz. Der Landkreis Konstanz verleiht auch 2020 wieder einen Inklusionspreis in den drei Kategorien „Wohnen“, „Bildung/Arbeit“ und „Freizeit“. Die Gewinner der einzelnen Kategorien erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro, wurde nun bekannt gegeben.
Bis spätestens 30. September 2020 können Bewerbungen eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegruppen, freie und öffentliche Träger, Verbände, Bildungseinrichtungen und Firmen, deren Aktivitäten im Landkreis Konstanz stattfinden.
Ziel des Preises ist es, über neue Wege zur Inklusion nachzudenken und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung zu schärfen, damit das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich wird. „Es sollen Projekte ausgezeichnet werden, die den Prozess der Inklusion auf örtlicher Ebene aktiv fördern“, erklärt Oswald Ammon, Behindertenbeauftragter des Landkreises Konstanz und Initiator des Inklusionspreises, der seit drei Jahren verliehen wird.
Die Preisträger werden voraussichtlich wieder in der letzten Sitzung des Kreistags im Dezember 2020 prämiert und dabei auch mit ihren Aktitiväten vorgestellt.
Die weiteren Voraussetzungen und das Prozedere bezüglich der Verleihung des Inklusionspreises für das Jahr 2020 erfolgen nach bestimmten Richtlinien. Diese sind gemeinsam mit dem Bewerbungsformular auf der Homepage des Landkreises Konstanz unter www.LRAKN.de/pb/Inklusionspreis eingestellt. Dieses Jahr wurden die Ausschreibungskriterien der aktuellen Situation angepasst. Insbesondere sollen inklusive Bemühungen in Coronozeiten bevorzugt berücksichtigt werden, so die Initiatoren.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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