Aber das polizeilich bewilligte, große Feuerwerk auf dem Rhein findet am Nationalfeiertag statt
Feuerwerksverbot wegen Brandgefahr

Feuerwerkverbot am Schweizer Nationalfeiertag | Foto: Nur das große Feuerwerk auf dem Rhein ist am Schweizer Nationalfeiertag in Diessenhofen erlaubt.
swb-Bild: ts/Archiv
  • Feuerwerkverbot am Schweizer Nationalfeiertag
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Diessenhofen / Gailingen. Das hochsommerliche Wetter der letzten Wochen mit nur wenigen, unterschiedlich ausgeprägten Niederschlägen verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Im ganzen Kanton Thurgau ist es verboten, im Bereich von weniger als 200 Metern Abstand zum Wald, ein Feuer zu entfachen.

Eine besondere Thematik bildet das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Dies ist bereits seit einiger Zeit im Gebiet der Altstadt von Diessenhofen verboten. Dieses Verbot wird nun bis auf weiteres auf das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet.

Davon ausgenommen ist einzig das polizeilich bewilligte große Feuerwerk auf dem Rhein. Dieses wird in diesem Jahr unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen sowie der Pikettstellung der Feuerwehren Diessenhofen und Gailingen stattfinden.

Autor:

Ute Mucha aus Moos

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