Steigende Corona-Zahlen durch freizügige Veranstaltungen
Fachstab erwägt wieder schärfere Einschränkungen
Thurgau. Aufgrund des Wiederanstiegs der COVID-19-Fallzahlen zieht der Fachstab Pandemie in Erwägung, dem Regierungsrat die Empfehlung zur Ergreifung weiterer Massnahmen zu unterbreiten. Nicht nur die steigenden Fallzahlen, auch das veränderte Mobilitäts- und Sozialverhalten und die Missachtung von Abstands- und Hygieneregeln stehen dabei für den Fachstab Pandemie im Fokus der Aufmerksamkeit. Im Hinblick auf die aktuellsten Übertragungsketten sind besonders Organisatoren und Besuchende von öffentlichen Veranstaltungen und von privaten Anlässen dazu angehalten, die Schutzkonzepte durchzusetzen und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Der Fachstab Pandemie ist besorgt über die Fallzahlentwicklung im Kanton Thurgau. Er hat sich zu einem ausserordentlichen Austausch getroffen. Dabei diskutierte er intensiv über die Ergreifung weiterer Massnahmen, wie sie auch von der Konferenz der k, auch wenn die Lage im Kanton Thurgau längst nicht so dramatisch ist. Der Fachstab will die Lage in den kommenden Tagen weiterhin intensiv beobachten und dem Regierungsrat im Bedarfsfall Empfehlungen für mögliche Massnahmen machen.
Contact Tracing stark gefordert
Das Aufrechterhalten des Contact Tracings ist sehr wichtig für die Pandemiebekämpfung. Die Contact Tracer sind aktuell stark gefordert. Einerseits aufgrund der steigenden Fallzahlen, aber auch aufgrund der steigenden Anzahl von Kontaktpersonen, welche die einzelnen Index-Fälle generieren. Die Anlieferung der Kontaktdaten, die bereits erfasst werden müssen, läuft gut. Schwieriger wird es bei privaten Veranstaltungen, die bisher von dieser Pflicht entbunden sind. Dort müssen die Listen mit den Kontaktdaten der Besuchenden oft bei Bedarf erst erstellt werden. Für das Contact Tracing geht wertvolle Zeit verloren. Die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten auch bei privaten Veranstaltungen würde hier allenfalls Abhilfe schaffen.
Veranstaltungen: Organisatoren und Besuchende in der Pflicht
Organisatoren und Organisatorinnen und Besucherinnen und Besucher von öffentlichen Veranstaltungen sind angehalten, konsequent zur Einhaltung der Schutzkonzepte beizutragen. «Schutzkonzepte sind nur so gut, wie sie umgesetzt werden», sagt Beatrix Kesselring, Leiterin der Fachstelle Covid-19. Bei privaten Anlässen, für die keine Schutzkonzepte erstellt werden müssen, ist es wichtig, dass auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geachtet wird. «Die Spitzen in den Fallzahlen der vergangenen Tage lassen sich unter anderem auf eine Vereinsreise und ein Chorkonzert zurückführen, bei denen die Abstands- und Hygieneregeln missachtet wurden», sagt Regierungsrat Urs Martin, Leiter des Fachstabs Pandemie. Von dort aus verbreitete sich das Virus dann im privaten Umfeld der Betroffenen.
Im Hinblick auf die vielen Veranstaltungen, die im Kanton Thurgau wieder stattfinden, ruft er im Namen des Fachstabes sowohl die Veranstaltenden als auch die Teilnehmenden dazu auf, «besondere Sorgfalt walten zu lassen. Das Coronavirus ist noch da.» Andererseits werden in der Schweiz ab 1. Oktiober wieder Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern möglich sein. Sie waren seit dem 28. Februar untersagt gewesen.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare