Steigende Fallzahlen erfordern schnelle Reaktionsmöglichkeiten
Ausweispflicht in Bars und Clubs bis November verlängert
Schaffhausen. Seit dem 10. Juli verpflichtet der Kanton Schaffhausen Bars und Clubs, die Richtigkeit der erhobenen Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen. Die entsprechende Allgemeinverfügung des kantonsärztlichen Diensts wurde nun bis Sonntag, 1. November 2020, verlängert gab die Staatskanzlei bekannt.
Die Fallzahlen betreffend Ansteckungen mit dem Coronavirus sind im Kanton Schaffhausen seit Anfang August wieder stark im Steigen begriffen. Aus diesem Grund hat der kantonsärztliche Dienst die im Juli getroffenen Massnahmen zur Sicherstellung des Contact Tracings bei Besucher/-innen von Bar-, Pub- und Clubbetrieben bis zum 1. November 2020 verlängert. Weiterhin sind Bar- und Clubbetriebe im Kanton Schaffhausen dazu verpflichtet, mittels Kontrolle eines amtlichen Ausweises die Richtigkeit der erhobenen Kontaktdaten zu überprüfen. Weiter müssen sie gegenüber dem Gesundheitsamt Personen bezeichnen, die während eines täglichen Zeitfensters erreichbar sind, und auf Ersuchen hin innert zwei Stunden die Personal- und Gästeliste übermitteln um im Falle einer Infektion, schnell Kontaktdaten zu bekommen.
Der kantonsärztliche Dienst und das Gesundheitsamt danken den Betrieben für ihre bisherige gute Mitarbeit, wurde der Mitteilung zugefügt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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