Minister Hauk rät zur Vorsicht / bei Sonderkontrollprogramm keine belastenden Eier aus Baden-Württemberg getestet
Auf Verzehr von niederländischen Eiern verzichten

Hauk Eierverzehr | Foto: Minister Hauk rät zum Verzicht beim Verzehr von Eiern aus den Niederlanden. Im November 2016 war der Minister im Landkreis wegen der Vogelgrippe. swb-Bild: Archiv/of
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  • Foto: Minister Hauk rät zum Verzicht beim Verzehr von Eiern aus den Niederlanden. Im November 2016 war der Minister im Landkreis wegen der Vogelgrippe. swb-Bild: Archiv/of
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Stuttgart. „Unser Sonderkontrollprogramm für Eier aus Baden-Württemberg ist angelaufen. Die Lebensmittelchemiker des zuständigen Chemischen und Veterinär-untersuchungsamts in Freiburg haben bei ihren Analysen bislang keine Rückstände von Fipronil in Eiern aus dem Land nachweisen können. Wir hoffen, dass sich dies auch bei den weiteren Proben so fortsetzt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag in Stuttgart.

In einem ersten Schritt seien 19 Proben von Erzeugerbetrieben aus dem Land untersucht und negativ getestet worden. Jeweils eine Probe aus Hessen und Niedersachsen sei ebenfalls nicht auffällig gewesen.

Von fünf Proben mit niederländischen Erzeugercodes seien in drei Proben Rückstände von Fipronil nachgewiesen worden.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert laufend über das Geschehen unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/verbraucherschutz/belastete-eier/

Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung finden sich unter www.bfr.bund.de

„Nach ersten amtlichen Meldungen sind mit Rückständen von Fipronil belastete Eier aus den Niederlanden auch nach Baden-Württemberg gelangt. Unsere Behörden überwachen die Rückrufaktionen des Handels. Solange der Umfang der Belastungen in den Niederlanden noch unklar ist, empfehlen wir dem Verbraucher derzeit auf den Verzehr von Eiern mit dem Stempel ‚NL‘ zu verzichten. Bisher gibt es keine Hinweise auf ähnliche Belastungen bei baden-württembergischen Eiern. Trotzdem haben wir umgehend ein Sonderkontrollprogramm für Eier aus Baden-Württemberg gestartet. Darüber hinaus wird kontrolliert, ob das derzeit im Fokus stehende Desinfektionsmittel auch bei uns eingesetzt wird“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag in Stuttgart. Nach Einschätzung des zuständigen Bundesinstituts für Risikobewertung bestehe für Erwachsene keine Gesundheitsgefahr. Für Kinder sei ein eingeschränktes Gesundheitsrisiko nicht auszuschließen. Aus diesem Grund nehme Baden-Württemberg das Thema Fipronil sehr ernst. Im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes werde deshalb die amtliche Kontrolltätigkeit ausgedehnt.

Mit Blick auf die Betroffenheit von Erzeugerbetrieben in Niedersachsen würden aktuell die Lieferströme von dort nach Baden-Württemberg untersucht. „Derzeit liegen uns keine Hinweise vor, dass Eier aus Baden-Württemberg mit dem in der Nutztierhaltung unerlaubten Wirkstoff Fipronil belastet sein könnten. Trotzdem habe ich angeordnet, dass die Lebensmittelüberwachung im Land verstärkt heimische Eier untersucht.

Außerdem gehen wir direkt auf die Erzeuger zu. Landwirte, die in gutem Glauben das zugelassene, aber möglicherweise mit Fipronil belastete Reinigungsmittel Dega-16 verwendet haben, fordern wir auf, sich umgehend bei ihrem zuständigen Veterinäramt zu melden“, sagte der Minister.

„Im derzeitigen Fall wurde nach aktuellen Informationen das mit Fipronil versetzte Schädlingsbekämpfungsmittel von einem einzelnen niederländischen Dienstleister angewendet. Deshalb ist das Risiko, dass dieses Mittel auch bei uns verwendet wurde, relativ gering. Dennoch gehen wir auf Nummer sicher und prüfen in einem speziellen Untersuchungsprogramm auch bei uns verwendete Reinigungsmittel stichprobenhaft“, erklärte der Minister.

Wer in den vergangenen Tagen Eier gekauft hat, sollte den Stempel­aufdruck der gekauften Eier kontrollieren. Betroffene Eier sollten nicht verzehrt, sondern über den Restmüll entsorgt werden. Möglicher­weise nehmen Geschäfte die Ware aber auch zurück, schreibt Stift Warentest in einer Pressemitteilung. An diesem Stempeldruck sind die betroffenen Eier zu erkennen: Stempel­aufdruck 1-NL 4128604 und 1-NL 4286001, Legedatum zwischen dem 09. und 21. Juli 2017Stempel­aufdruck 0-NL 4392501 und 0-NL 4385501Stempel­aufdruck 0-NL-4310001, 1-NL-4167902, 1-NL-4385701, 1-NL-4339301, 1-NL-4339912, 2-NL- 4385702, 1-NL-4331901, 2-NL-4332601, 2-NL-4332602 und 1-NL-4359801Stempel­aufdruck 1-DE-0357731

- Stefan Mohr

Autor:

Redaktion aus Singen

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