Vermittlungsausschuss nimmt Kompromissvorschläge zum Digitalsierungspakt, der Wohnrauminitiative und regionalem Bahnverkehr
Andreas Jung ebnet mit den Weg zur Grundgesetz-Änderung
Berlin/ Konstanz. Der Vermittlungsausschuss hat mit breiter Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Grüne und Linke seitens der Vertreter des Bundestags sowie mit den Stimmen aller Ländervertreter am Mittwochabend einen Kompromissvorschlag angenommen, den die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen und der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Jung, mit einer 18-köpfigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet hatte. Der Bundestag wird das Ergebnis voraussichtlich am Donnerstag bereits umsetzen, der Bundesrat werde dann am 15. März darüber abstimmen, berichtete Jung direkt nach der Abstimmung aus Berlin. Die Zustimmung gilt für ihn nach dem eindeutigen Votum des Vermittlungsausschusses als sicher.
"Damit ist der Weg frei für die Umsetzung des Digitalpakts, für das Engagement des Bundes beim sozialen Wohnungsbau sowie für die Aufstockung der Bundesmittel für den regionalen Schienenverkehr", so Andreas Jung in seiner am Abend versandten Medienmitteilung.
Mit dem Digitalpakt stellt der Bund Ländern und Kommunen fünf Milliarden Euro für den Ausbau der digitalen Infrastruktur der Schulen zur Verfügung. Finanziert werden damit etwa WLAN-Anschlüsse, die Anschaffung digitaler Lerngeräte oder entsprechender Anzeigegeräte wie „digitale Tafeln“. Damit soll erreicht werden, dass schnelles Internet in allen Schulen verfügbar wird und der Einsatz digitaler Medien in die Lerninhalte integriert werden kann.
Die Verteilung der Mittel an die einzelnen Bundesländer erfolgt über den sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Nach Baden-Württemberg fließen demnach 650 Millionen Euro. Das Kultusministerium wird das Programm umsetzen und damit den Ausbau der digitalen Infrastruktur der Schulen im Land fördern. Möglich wird der Digitalpakt durch eine Änderung des Grundgesetzes in Art. 104 c GG.
Den sozialen Wohnungsbau will der Bund bis 2021 mit zwei Milliarden Euro fördern. Dies wird als wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt gesehen und erfolgt im Rahmen der „Wohnraumoffensive“, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Da der Bund für sozialen Wohnungsbau aber derzeit keine Kompetenz hat, ist eine weitere Grundgesetz-Änderung durch die Aufnahme des neuen Art. 104 d GG erforderlich.
Schließlich soll eine dritte Grundgesetz-Änderung die Aufstockung der Bundesmittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ermöglichen. Damit können unter anderem regionale Schienenverbindungen wie zum Beispiel die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn gefördert werden, sieht Jung ein gutes Beispiel hier in der Region. Die Mittel sollen 2020 von derzeit 333 Millionen Euro auf 665 Millionen Euro verdoppelt und ab 2021 auf eine Milliarde Euro angehoben werden.
Nicht mehr enthalten in dem verabschiedeten Kompromiss ist die Maßgabe, dass die Länder für jeden „Bundes-Euro“ selbst einen Euro „drauflegen“ müssen. Geklärt wurde auch die Frage der sogenannten „Kontrollrechte“, die für Länder ein wesentlicher Knackpunkt waren und zunächst für eine ablehnende Haltung sorgten, zum Beispiel aus Baden-Württemberg. Gerade im Bildungsbereich bleiben diese aber im großen und ganzen Außen vor und würden nicht in das "Hoheitsrecht" der Länder eingreifen, so Jung.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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