Veranstaltung knüpft Kontakte im Leserinteresse
Gesund durch Politischen Aschermittwoch

Vor einem Jahr fragten wir nach der Zukunft des Gesundheitswesens im Wochenblatt-Land. Die Leser-Sorgen blieben: Absicherung im Alter? Wie funktioniert das mit dem Basis-Tarif? Wer liefert den Rollstuhl oder den Rollator aus? Der Politische Aschermittwoch läutete eine neue Runde der Leser-Blatt-Beziehung ein. Die Bilanz: Wir haben dazu gelernt. Wenn es um Beiträge zur Krankenversicherung geht, dann kommt man sich vor wie im Spiel-Casino. Die früheren Verdächtigungen verstärkten sich: Gesundheitsministerin Ulla Schmid operierte wie am Roulette-Tisch. Wurde einem das Geld knapp, dann half man ihm halt über die Runden. Hauptsache er blieb ruhig und war zufrieden!

Beispiel Nr. 1: Lebensversicherungen. Plötzlich saß die Krankenkasse mit am Casino-Tisch und kassierte beim Eintritt in den Ruhestand ab, sozial abgefedert auf zehn Jahre verteilt.

Beispiel Nr. 2: Die Privaten Krankenkassen haben das Recht, zahlungsunfähige Senioren herauszuwerfen. Vielen von ihnen sind die Beitragssätze im Alter einfach zu hoch. Ulla Schmid hatte eine Lösung, den Basis-Tarif. Finanziell günstiger: Was ist aber, wenn der Versicherte merkt, dass er nur ein Patient zweiter Klasse ist?

Im zweiten Fall meldete sich ein Leser, dem ein Facharzt eine Nachuntersuchung ohne Zusatzzahlung verweigert hatte. Alles war korrekt. Doch die Ärztekammer schrieb ihm auf seinen Protest, sein Einspruch komme zur „Unzeit“. Damit wurden weitere Recherchen ausgelöst: Wie funktioniert das mit dem Basistarif in der Praxis? Durch den Basis-Tarif erlösen Ärzte bei Privatversicherten weniger als bei gesetzlich Versicherten. Ein Arzt bremst gleich: Das komme auf den Einzelfall an. Hausbesuche würden bei Schwerkranken besser vergütet! Warum die „Unzeit“ im Brief der Ärztekammer? Hinter den Kulissen wird derzeit verhandelt und um Lösungen gerungen. Ärztegruppen sind ebenso unzufrieden, denn gleiche Leistungen sollten gleich entlohnt werden. Und was Ulla Schmid einst im Bemühen um aktuelle Zufriedenheit zusammengeschustert hat, muss ja nicht auf ewig zementiert sein?!

Aber wie ist das mit den medizinischen Hilfsmitteln? Der Medizinische Hilfsdienst definiert das auf seiner Homepage so: „Der Anspruch auf Krankenbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst auch die Versorgung mit Hilfsmitteln (Technische Hilfen für behinderte oder kranke Menschen). Hierzu gehören zum Beispiel Hörgeräte und Brillen, aber auch Prothesen, Stomaartikel oder orthopädische Schuhe. Seit Einführung der Pflegeversicherung haben pflegebedürftige Versicherte auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte.“

Und wo bekommt man diese her? Medizintechnik ist ein Gewerbezweig. Mit dem Rezept seines Arztes geht man dorthin und bekommt die nötige Hilfe, bis. . . Ja, bis der Sanitärhändler erklärt, die Krankenkasse habe eine neue Ausschreibung gemacht und jetzt dürfe er nicht mehr liefern! Jetzt müsse man sich bei der Krankenkasse direkt melden. Und die Krankenkasse heißt ja längst Gesundheitskasse! Und solche Gesundheitskassen haben medizinische Hilfsmittel längst als Einsparungspotential erkannt: Zentraler Einkauf, zentrale Verwaltung und wohldosierte Wohltaten.

Behinderte Versicherte reagieren irritiert: Mit Wellness-Angeboten werden junge Versicherte geworben. Veränderungen im Seniorenbereich mit Behinderten vollziehen sich leise. Das Problem zeigt dann Beispiel Nr. 3: Bei einem Pflegebedürftigen bricht der Wannenlifter während der Betreuung durch den Pflegedienst zusammen. Bis ein Neuer geliefert wird, dauert es etwas länger . . . Die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln hat sich eben geändert. Die Krankenkassen weisen immer wieder darauf hin, dass sie angehalten sind, die eingezahlten Beiträge der Mitglieder kostenbewusst einzusetzen. Die andere Seite betrifft die Ärzte: Ihre Verordnung wird nochmals in Frage gestellt. Die en gros eingekauften Hilfsmittel oder Geräte sind eben billiger! Das ist in der Apotheke schon lange so: Ohne das Kreuzchen bei „aut idem“ auf dem Rezept gibt es das aktuell billigste Produkt, mit dem die Krankenkasse einen Vertrag hat. So ist das dann mit Rollstuhl und Rollator ebenso. Aber ein Problem gibt es da nicht mehr: Versicherte in der PKV bekommen dafür schon längst garnichts mehr!

Fragen aus dem Notizblock des letzten Jahres sind geblieben. Wie halten wir es mit der Prophylaxe? Der frisch entdeckte Diabetiker muss seine Teststreifen selbst zahlen; ist er insulinpflichtig zahlt diese die Krankenkasse! Generell: Wofür muss ich künftig zuzahlen? Ab wann muss ich es ganz zahlen? Ist die Brille wegweisend? Der Apparatemedizin gehört offenbar die Zukunft! Gibt es keine Landärzte mehr? Was taugt das Hausarztmodell? Kommt die Arbeitsmedizin zu kurz? Sicher ist, dass Privatpatienten im Grenzgebiet Trumpf bleiben, solange es genügend Schweizer gibt! Die brauchen auch keine Gesundheitskasse.

Von Hans Paul Lichtwald

- Redaktion

Autor:

Redaktion aus Singen

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