Sparkasse Hegau-Bodensee: Online-Shopping und Online-Banking werden noch sicherer
Was Online- Shopper jetzt wissen und tun müssen

Dr. Alexander Endlich | Foto: Dr. Alexander Endlich, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Hegau-Bodensee. swb-Bild: Sparkasse
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Singen/ Hegau. Onlineshopping und Onlinebanking sollen noch sicherer werden. Dafür sorgt ab dem 14. September die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie »PSD2«. Auf die müssen sich Bank-Kunden allerdings vorbereiten. Das Wochenblatt befragte Dr. Alexander Endlich, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Hegau-Bodensee, was genau zu tun ist und wie die Kunden vom Sicherheits-Plus der neuen Richtlinie profitieren.

Frage: Herr Dr. Endlich, was bringt die PSD2 für die Kunden?
Dr. Alexander Endlich: Die neue Richtlinie bringt vor allem Veränderungen und Verbesserungen im elektronischen Zah-lungsverkehr und im Online-Banking mit sich. Das Bezahlen wird bequemer und sicherer. Die neuen Vorgaben gelten europaweit für Banken und Sparkassen mit Online-Konten und Zahlungskarten sowie andere Dienstleister, die Zugriff auf Zahlungsmittel haben.
Frage: Was ist neu beim Online-Shopping mit der Kreditkarte?
Dr. Alexander Endlich: Ursprünglich war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab dem 14. September 2019 grundsätzlich eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung bei Online-Zahlungen mit der Kreditkarte vorgesehen. Demnach sollten Kunden sich für das Verfahren Mastercard® Identity Check™ oder VISA Secure registrieren, um ihren Einkauf im E-Commerce mit einem sicheren Verfahren bestätigen zu können. Dabei reicht es nicht mehr aus, wie bisher lediglich die Kreditkartennummer und Prüfziffer einzugeben. Nach Einschätzung der BaFin sind die kartenausgebenden Zahlungsdienstleister (also vor allem Sparkassen und Banken) in Deutschland auf die neuen Anforderungen vorbereitet.
Anders sieht dies aktuell laut BaFin bei den Unternehmen aus, die Kreditkartenzahlungen im Internet als Zahlungsempfänger nutzen. Bei ihnen besteht nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf. Damit Verbraucher und Unternehmen dennoch weiterhin online mit der Kreditkarte bezahlen können, hat die BaFin für Kreditkartenzahlungen im Internet vorübergehend auf eine starke Kundenauthentifizierung verzichtet. Den konkreten Zeitraum der Befristung wird die BaFin noch kommunizieren.
Wir empfehlen unseren Kunden, sich jetzt schon beim sicheren Mastercard® Identity Check™ oder VISA Secure Verfahren zu registrieren, da zunehmend dieses Verfahren für Internetzahlungen mittels Kreditkarte gefordert wird und früher oder später gänzlich notwendig sein wird.
Frage: Warum wird das geändert?
Dr. Alexander Endlich: Damit Betrüger selbst dann, wenn sie sich die Zahlen und Daten von einer Kreditkarte erschlichen haben, nicht auf illegale Shopping-Tour gehen können. Denn dafür müssten sie zusätzlich noch das Handy des Besitzers haben und den Fingerabdruck vortäuschen – fast unmöglich. Statt mit dem Finger, können Zahlungen übrigens auch mit einem selbst gewählten Kennwort freigegeben werden. Wenig Aufwand für so viel mehr Sicherheit.
Frage: Ist die Einrichtung der App kompliziert?
Dr. Alexander Endlich: Nein. Auf unserer Homepage gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten der »S-ID-Check«-App auf dem Smartphone. Und natürlich helfen auch die Kolleginnen und Kollegen in den Filialen oder an der Hotline gerne weiter. Ferner können die Kunden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der S-Lounge in der Hauptstelle in Singen die App ganz einfach und bequem vor Ort installieren lassen. Die Einrichtung ist ein einmaliger Prozess, danach läuft alles über das Smartphone. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, sollten man sich schon heute für Mastercard® Identity Check™ oder VISA Secure registrieren.
Frage: Ändert sich denn auch etwas, wenn ich mit der Kreditkarte nicht online, sondern off-line an der Ladenkasse bezahle?
Dr. Alexander Endlich: Nein. Die neue Richtlinie sieht die sogenannte »Zwei-Faktor-Authentifizierung« vor. Zwei Faktoren müssen also beweisen, dass es Ihre Karte ist und Sie berechtigt sind, mit ihr zu bezahlen. Wenn Sie im Laden an der Kasse stehen, ist einer dieser Faktoren der »Besitz« der Karte, also die Tatsache, dass Sie sie in der Hand halten. Der zweite Faktor ist »Wissen« – nämlich die PIN, die nur Sie kennen und die Sie eingeben müssen. Falls Sie noch eine Kreditkarte haben, bei der Sie an der Kasse Ihre Zahlung mit Unterschrift bestätigen, können Sie diese wie gewohnt bis zum Verfallsdatum weiterverwenden. Mit der neuen Karte bekommen Sie dann auch eine PIN.
Frage: Ändert sich auch beim normalen Online-Banking etwas?
Dr. Alexander Endlich: Ja. Für normale Überweisungen gibt es jetzt eine sogenannte »Liste der vertrauenswürdigen Empfänger«, auf die Sie Unternehmen und Personen setzen können, an die Sie häufig Geld überweisen. Sie finden diese im Online-Banking unter »Tan-freie IBANs« (Whitelist). Wenn Sie hier einen Empfänger mit IBAN hinterlegt haben, brauchen Sie keine TAN mehr eingeben, um spätere Überweisungen freizugeben. Dies gilt auch für Zahlungen zwischen Ihren Zahlungskonten bei derselben Sparkasse. Allerdings brauchen Sie in Zukunft nicht mehr nur für Überweisungen, sondern auch für den reinen Login ins Online-Banking eine TAN – spätestens alle 90 Tage. Das heißt, wenn Sie bisher nur ab und zu mal online den Kontostand geprüft haben und noch gar kein TAN-Verfahren aktiviert haben, müssen Sie sich jetzt für eines entscheiden.
Frage: Welche TAN-Verfahren stehen denn zur Auswahl?
Dr. Alexander Endlich: Bei der Sparkasse Hegau-Bodensee können Sie Ihre TANs zum Log-in oder für Überweisungen per Smartphone-App generieren (PushTAN-Verfahren).
Möglich ist aber auch das sogenannte ChipTAN-Verfahren, bei dem Sie Ihre girocard in einen kleinen TAN-Generator stecken und eine TAN erhalten. Sie können sich gerne umfassend bei uns in der Filiale beraten lassen, welches Verfahren sich für Sie am besten eignet und wie das alles funktioniert.
Frage: Wo erhalte ich weitere Informationen?
Dr. Alexander Endlich: Zusätzliche Informationen zu PSD2 und weiteren interessanten Themen finden Sie in unserer Internetfiliale. Besuchen Sie uns doch einfach online unter www.sparkasse-hebo.de .

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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