Eine spannende Faktensuche
"Wahrheit" meint: Wirkliche Wahrheit - vor Gericht

Am Ende der Wahrheitssuche bei Gerichtsprozessen steht letztlich die Gerechtigkeit, für die die Justiz steht. | Foto: Pixabay Symbolbild / Ajel
  • Am Ende der Wahrheitssuche bei Gerichtsprozessen steht letztlich die Gerechtigkeit, für die die Justiz steht.
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Gerade in Fall von Gerichtverfahren geht es ja immer um den Begriff der "Wahrheit" die am Ende stehen muss und Grundlage eines Urteils im Straf, wie im Zivilrecht sein sollte. Schon das oberste deutsche Gericht, das Verfassungsgericht  hat die "Erforschung der Wahrheit" ganz obenan gestellt, und auch der Bundesgerichtshof stellt die Formel "Wahrheit meint: Wirkliche Wahrheit" über alles.

Klingt einfach, ist es aber keineswegs. Denn, schon wirds philosophisch, diese "Wirkliche Wahrheit" hat letztlich ihre Grenzen wie die juristischen Portale bei intensiver Suche verraten, auch wenn da so fundamentale Begriffe wie "unbestreitbare Wirklichkeit" oder "auf dem Boden von Tatsachen" genutzt werden, die doch beeindrucken. Die Frage die immer im Raum steht, und die dort auch immer im Raum stehen bleibt, ist schon, die: "Wie viel Wahrheit steckt in einem Urteil drin". Viele Verfahren auch hier in der Region zeigen, dass darum unter Umständen erheblich gerungen wird, wenn auch die Gegenmeinung einbringt, dass es letztlich um "Gerechtigkeit" geht, die dann aber eine Auslegung der Wahrheit wäre. Und beides sind ja genau betrachtet eigentlich dann doch subjektiv zu wertende Begriffe, die sich letztlich nicht messen lassen, die man aber dann im Nachhinein durchaus nochmals überprüfen kann.

In der Rechtssprechung hat sich deshalb auch der Begriff der "strafprozessualen Wahrheit" entwickelt, die am Ende ein gerechtes Urteil im Rahmen der Wahrheiten fällen kann, die dafür zur Verfügung stehen, die dafür auch nötig sind. Das auf der Basis, dass die an dem Verfahren Beteiligten, von den Angeklagten über die Kläger bis zu ZeugInnen oder gar auch Gutachter die Wahrheit sagen und am Ende eine Wahrheit in der Zusammenfassung der Fakten, die eben einen Fall betreffen, der sich von vom Nachbarschaftsstreit bis hin zu Diebstahlsdelikten oder gar Gewaltdelikten bis zum Mord erstrecken kann, definiert werden kann.
Klingt kompliziert, ist es auch, aber am Ende in der Rechtssprechung eine erprobte Praxis, dass die Wahrheit zwar begrenzt erscheint, sich aber letztlich darauf beschränken muss, was für den jeweiligen Fall relevant ist, über den es da zu entscheiden gilt.

Und es kommt dann letztlich auch noch darauf an, wie viel "Wahrheit" die am Prozess Beteiligten selbst für sich zulassen, also wie viel sie zur Klärung eines Falls selbst zulassen, was ja unter Umständen auch nur Teile einer Wahrheit sein könnten. Das umschreibt diese immer wieder zitierte "strafprozessuale Wahrheit", die ja am Ende durchaus auch immer wieder angefochten wird.
Noch spannender wird die "Wahrheitssuche" dann noch, wenn Begriffe wie "Rechtsfrieden" auftauchen, bei denen ja unter Umständen das Thema Wahrheit untergeordnet würde, worüber es eine große Menge an Arbeiten zum Thema Soziologie und Psychologie von Strafverfahren gibt. Also im Prinzip schon wieder ein Stück weit eine Einschränkung zur Suche nach der "Wirklichen Wahrheit", die dann am Ende eine Art vereinbarte Wahrheit wäre, auf die man sich letztlich einigt.
Gerade diese "Wahrheitssuche macht freilich deutlich, wie vielschichtig dieses Thema sein kann, wenn man mal genau hinschauen will. Am besten hilft da vielleicht noch der Blick auf einen selbst zurück, mit welcher "Wahrheit" man selbst lebt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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