Aber in der ersten Woche noch kein Bußgeld in Singen
Verschärfte Maskenpflicht wird kontrolliert

Maskenpflicht | Foto: Maskenpflicht Symbolbild/ of
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Singen. Vom heutigen Montag, 25. Januar, an muss in Bussen und Bahnen ein medizinischer Mund- und Nasenschutz getragen werden. Das teilen die Stadtwerke Singen mit das auch kontrollieren werden.

Fahrgäste sind nach der neuen Verordnung des Landes verpflichtet, eine solche medizinische Maske mit sich zu führen und sie an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahnsteige) und im Fahrzeug aufzusetzen.

Als medizinische Masken sind dabei OP-Masken (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz zu verstehen, der die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, erklären die Stadtwerke.

Bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht werde in der ersten Woche vom 25. bis 31. Januar noch kein Bußgeld erhoben werden. Danach könne ein fehlender medizinischer Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV - also auch die Verwendung einer Alltagsmaske - mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden, wird vorgewarnt.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist.

Für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren gilt die Maskenpflicht zwar auch, sie können aber noch Alltagsmasken verwenden, so die Information der Singener Stadwerke.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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