Allgemeinverfügung für Ostern erlassen
Stadt Singen will Tuning-Szene lahmlegen
Singen. Gemäß §§ 1, 3 Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg (PolG) in der zurzeit geltenden Fassung werden jedwede Treffen der Autotuning-Szene im Gebiet der Stadt Singen auf öffentlichen und privaten Flächen in der Zeit vom 13. April 0 Uhr bis 16. April, 24:00 Uhr untersagt. Zur Autotuning-Szene gehören Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion an Karosserie, Fahrwerk, Motorleistung, Auspuff oder Bereifung technisch verändert wurden. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen dieser Art.
Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Verfügung wird angeordnet. Gegen die Person, die dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt wird ein Zwangsgeld gemäß § 49 Abs. 1 PolG i.V.m. §§ 19 Abs. 1 Nr. 1, 20, 23 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) in Höhe von 150 Euro angedroht und festgesetzt. Sollte die Person nach Festsetzung des Zwangsgeldes dieser Allgemeinverfügung nicht innerhalb einer Frist von 20 Minuten Folge leisten, wird eine Ersatzvornahme gemäß § 49 Abs. 1 PolG i.V.m. §§ 19 Abs. 1 Nr. 2, 20, 25 LVwVG in der Art angeordnet, dass das Kraftfahrzeug abgeschleppt und anschließend beschlagnahmt wird. Durch die Ersatzvornahme können Kosten in Höhe von 350 Euro zzgl. Kosten für die Verwahrung erhoben werden.
- Stefan Mohr
Autor:Redaktion aus Singen |
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