»Keine Wahlbeeinflussungen« - Kein Einspruch erhoben
Regierungspräsidium bestätigt Singener OB-Wahl

Foto: Bürgermeister Häusler kann aufatmen. Sein knapper Wahlsieg vom 14. Juli wurde jetzt für gültig erklärt. swb-Bild: gü
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Singen (of). Die OB-Wahl vom 14. Juli ist gültig. Das hat das Regierungspräsidium Freiburg am Donnerstag Nachmittag bekannt gegeben. Exakt vier Wochen lang wurde durch die Behörde geprüft, nachdem man bereits einen Anfechtungsantrag für Ungültig erklärt hatte.

Die Behörde hat dabei insbesondere hinterfragt, ob Äußerungen des Bewerbers Häusler bei einer Wahlveranstaltung am 11. Juli 2013 zum zukünftigen Kiesabbau in Überlingen sowie ein Flugblatt der „ProSingen“ e. V. zur Situation der Kliniken Singen und Konstanz im Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz eine unzulässige Wahlbeeinflussung darstellen.

Das Regierungspräsidium hat dazu Stellungnahmen von den beiden Bewerbern, der Stadt Singen, dem Verein „ProSingen“ e. V. und sonstigen verschiedenen Einrichtungen und Personen eingeholt und geprüft. Anhaltspunkte für eine mögliche Wahlbeeinflussung aus im Sinne des § 32 Abs.1 Ziff.1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) ergaben sich laut der Mitteilung nicht.

Zeugen haben überdies schriftlich bestätigt, dass angebliche Äußerungen des Bewerbers Häusler bei einer Wahlveranstaltung am 11. Juli zum Umfang des zukünftigen Kiesabbaus in Überlingen (wie sie in einem Bericht des „Singener Wochenblatt“, Online-Ausgabe vom 12.07.2013 thematisiert worden waren) von diesem nicht getan wurden. Der Bericht wurde damals vom Pressebeauftragten des Kandidaten Häusler selbst verfasst.

Das Wochenblatt hatte einen Tag später die Gegendarstellung vom Amtsinhaber Ehret online gestellt.

Auch ein Flugblatt der „ProSingen“ e.V. zur Situation der Kliniken Singen und Konstanz mit Behauptungen zur negativen Entwicklungen beim Klinikum Singen nach Fusion mit dem Gesundheitsverbund des Landkreises Konstanz und Vorwürfen an die Adresse des Wahlverlierers stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes keine unzulässige Wahlbeeinflussung dar.

Ein Wahlprüfungsbescheid mit ausführlicher Begründung liegt der Stadt Singen bereits vor, so die Pressestelle des Regierungspräsidiums.Ein Rechtsmittel stehe keinem der Bewerber mehr zu.

Dem Einsprecher wurde bis Montag Abend eine Frist zum Widerspruch eingeräumt. Davon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht, wie Bürgermeister Bernd Häusler am Dienstag in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschuss bekannt gab. Damit steht einer Vereidigung nun nichts mehr im Weg. Sie ist für Anfang Oktober geplant.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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