Vor-Ort-Gespräch mit Bürgermeistern, Regionalverbandspräsident und Landtagsabgeordneter / Schwarzer Peter doch beim Landratsamt
Regierungspräsidentin sagt Erörterungstermin für Dellenhau zu

Dellenhau | Foto: Im Raumordnungsverfahren zum geplanten Kiesabbau am "Dellenhau« (im Bild die Ansicht mit dem Damm der Bundesstraße) kommt zusehends Bewegung: am Donnerstag war Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer vor Ort, wurde nun bekannt gegeben. swb-Bild: of/Archiv
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Singen/ Hilzingen. Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat sich Donnerstag (4. Mai) bei einem Vor-Ort-Termin in Hilzingen und Singen gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Dorothea Wehinger, den Bürgermeistern der berührten Gemeinden, dem Verbandsdirektor des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee, Karl Heinz Hoffmann, dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden, Martin Albers, sowie mit Vertretern aus dem Regierungspräsidium über das mögliche Kiesabbauvorhaben im Dellenhau informiert. Das wurde per Medienmitteilung bekannt gegeben. Für das Vorhaben ist zurzeit ein Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium (RP) Freiburg anhängig. Am geplanten Kiesabbau wie auch dem Raumordungsverfahren übt die Bürgerinitiative »Kein Kiesabbau im Dellenhau« heftige Kritik, die zuletzt am Samstag eine Demonstration durch die Singener Innenstadt veranstaltet hat.

Angesichts der derzeit »intensiv geführten Diskussionen« in der Bevölkerung, so die Mitteilung, versprach die Regierungspräsidentin größtmögliche Transparenz: „ Wir werden im Rahmen des Raumordnungsverfahrens einen Erörterungstermin durchführen, in dem wir die Bevölkerung umfassend informieren und alle Betroffenen anhören, damit sie ihre Interessen deutlich machen können“, so Schäfer.

Sie wies allerdings darauf hin, dass das Raumordnungsverfahren nur ein Baustein des Verfahrens sei. Sofern eine raumordnerische Verträglichkeit festgestellt würde, wäre dies noch keine Genehmigung für das Kiesabbauvorhaben. Das Landratsamt Konstanz würde in diesem Falle ein weiteres Verfahren zur naturschutz- und baurechtlichen Genehmigung einleiten.

Die Auslegefrist bei den Gemeinden ist Mitte März abgelaufen, jedoch hat das Regierungspräsidium einer Verlängerung der Rückmeldefrist für die Kommunen im Raum Singen zugestimmt, wie bereits mehrfach berichtet. Das Landesplanungsrecht sieht eine maximale Verfahrensdauer von sechs Monaten als Regelfrist für ein Raumordnungsverfahren vor.

Am heutigen Donnerstagabend (4. Mai) gibt es eine Informationsveranstaltung um 20 Uhr in der Singener Stadthalle (Seminarraum) zum Thema, bei dem die oben genannten Personen unter anderem eingeladen waren, aber ihr Kommen abgesagt hatten. Dort werden nun die Bürgermeister der drei Anliegergemeinden und der für die Stellungnahme beauftragte Rechtsanwalt über ihre Positionen sprechen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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