Zweitwohnungssteuer
Nebenwohnungen in Singen sind ab 2025 steuerpflichtig

Symbolbild | Foto: Archiv/Oliver Fiedler

Singen. Wer in Singen eine Zweitwohnung hat, wird am 2025 zur Kasse gebeten. In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Gemeinderat der Einführung einer Zweitwohnungssteuer zu. Damit verspricht sich die Stadt einerseits zusätzliche Einnahmen, andererseits eine Reduzierung von Zweitwohnungen.

Laut Finanzausgleichsgesetz werden nur Einwohner mit Hauptwohnsitz bei der Berechnung von Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen und der Verteilung der Anteile an Einkommens- und Umsatzsteuer berücksichtigt, heißt es seitens der Stadtverwaltung. "Inhaber von Zweitwohnungen nutzen zwar die städtische Infrastruktur, tragen aber nicht zu ihrer Finanzierung bei."

Rund 1.400 Personen sind demnach mit Nebenwohnsitz in Singen gemeldet. Die Zweitwohnungssteuer wurde auf 20 Prozent der Kaltmiete festgesetzt. Gerechnet wird durch die Steuer unterm Strich mit Einnahmen von rund einer Million Euro jährlich.

Singen ist nicht die erste Kommune im Landkreis, die eine Zweitwohnungssteuer eingeführt hat. Radolfzell und Konstanz haben mit 35 Prozent der Kaltmiete einen deutlich höheren Steuersatz. Auf der Reichenau beträgt er 27 Prozent. Gailingen mit 21 Prozent sowie Allensbach und Öhningen mit 20 Prozent bewegen sich auf der Stufe von Singen. In Moos werden 18 Prozent, in Bodman-Ludwigshafen 17 Prozent und in Hohenfels zehn Prozent Zweitwohnungssteuer erhoben.

Autor:

Tobias Lange aus Singen

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