Urteil hatte ein lange Vorspiel
MdL Seitzl: Rechtsstreit nicht auf dem Rücken der PatientInnen austragen
Singen/ Konstanz. Zu den Schließungen und Einschränkungen zahlreicher Notfallpraxen in Baden-Württemberg, darunter auch die Notfallpraxis in Singen, äußert sich nun auch die Konstanzer Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl:
„Die Entscheidung des Bundessozialgerichts kam für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg nicht aus heiterem Himmel. Daher habe ich kein Verständnis für die kurzfristige Einschränkung der Öffnungszeiten der Notfallpraxis in Singen und die Schließung der Einrichtungen in zahlreichen anderen Städten in Baden-Württemberg“, führt die Bundestagsabgeordnete aus.
Natürlich müsse man sich nach der Grundsatzentscheidung des Bundesozialgerichts die Verträge mit den beteiligten Ärztinnen und Ärzte noch einmal genauer ansehen. Laut Seitzl hätte es aber viel früher einen Alternativplan geben müssen: „Die Kassenärztliche Vereinigung ist für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung zuständig. Dazu gehört auch eine vorausschauende Planung von Alternativen bei Rechtsfragen, damit sie nicht unvorbereitet in Situationen wie diese hineinläuft.“
Die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung geht auf ein Urteil des Bundessozialgerichts in einem Rechtsstreit zwischen einem in der ambulanten Notfallversorgung tätigen Zahnarzt und der Deutschen Rentenversicherung zurück.
„Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben zuallererst die Verantwortung, eine Behandlung außerhalb der üblichen Praxiszeiten sicherzustellen. Obwohl es auch andere Bundesländer mit ähnlichen Strukturen beim Notfalldienst gibt, reagieren die Kassenärztlichen Vereinigungen dort nicht mit Schließungen und Einschränkungen. Doch in Baden-Württemberg wird der Rechtsstreit nun auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen. Das darf nicht sein!“, kritisiert die Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl.
Quelle: Wahlkreisbüro Dr. Lina Seitzl, Konstanz
Autor:Presseinfo aus Singen |
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