Sozialversicherung nicht angemeldet
Hohe Geldstrafe für Geschäftsführer von Security-Unternehmen
Konstanz/Singen. Der Geschäftsführer einer Security Firma aus dem Landkreis Konstanz wurde vom Amtsgericht Singen zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.250 Euro verurteilt. Darüber informierte das Hauptzollamt Singen, das das Verfahren angestrengt hatte.
Über einen Zeitraum von über zweieinhalb Jahren hatte der Unternehmer in über 50 Fällen seine Beschäftigten nicht beziehungsweise nicht richtig zur Sozialversicherung bei den zuständigen Behörden angemeldet.
Zu den Sozialversicherungen zählen neben der Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung auch die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Insgesamt sei dadurch ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von rund 21.400 Euro verursacht worden, so das Hauptzollamt in seiner Mitteilung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Straftat kann je nach schwere des Falls mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden.
Quelle: Hauptzollamt Singen
Autor:Presseinfo aus Singen |
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