Stadt hat wegen Grundstück Bauchweh
Gärtnerei soll "jungem Wohnen" weichen

Derzeit eine Wiese, aber vielleicht Bauland für die Zukunft. Auf dem rund 5.000 Quadratmeter großen Grundstück der Hohenkrähen-Gärtnerei (im Hintergrund) in Schlatt unter Krähen will ein Investor "Junges Wohnen" realisieren. Die Wiese im Vordergrund würde für weitere bauliche Nutzung dann aber abgehängt.
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  • Derzeit eine Wiese, aber vielleicht Bauland für die Zukunft. Auf dem rund 5.000 Quadratmeter großen Grundstück der Hohenkrähen-Gärtnerei (im Hintergrund) in Schlatt unter Krähen will ein Investor "Junges Wohnen" realisieren. Die Wiese im Vordergrund würde für weitere bauliche Nutzung dann aber abgehängt.
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Singen-Schlatt. Für doch einige Diskussionen sorgen nicht nur im Singener Stadtteil Schlatt die Pläne eines Wohnbauträgers, die "Hohenkrähen-Gärtnerei" zu übernehmen, um auf dem Gelände ein Projekt "Junges Wohnen" umzusetzen.

Weniger das Wohnprojekt ist dabei das Problem, sondern die Lage des Grundstücks am Ortsrand mit den angrenzenden Streuobstwiesen. Denn hinter dem Grundstück der ehemaligen Gärtnerei liegt ein weiteres großes Grundstück, das ein örtlicher Wohnbauträger erworben hatte, das aber dann durch das neue Wohnquartier "eingeklemmt" werden könnte, also keinen Anschluss an jedwelche öffentliche Wege hätte.
Wegen der kniffligen Lage gab es deshalb am letzten Mittwoch einen Ortstermin. Der Grundstücksbesitzer bekräftigte seine Verkaufsabsichten, denn auch der Pächter, der einen weiteren Betrieb in Blumberg hat, wolle hier in Schlatt aufhören. Zum Erhalt der Gärtnerei müsste man erheblich investieren, was sich nicht mehr lohne. Der Investor will hier einen Teil der Gewächshäuser stehen lassen und keine Wohnblocks bauen, wie er bekräftigte. Er werde aber auch keinen Teil des Grundstücks abgeben, um damit das hintere Grundstück bebaubar zu machen. Seiner Meinung nach könne das Grundstück auch von einem anderen Weg angeschlossen werden, dann über den Zukauf privater Flächen.
In dem Gebiet, wo der Weg beginnt, ist der Bauunternehmer auch bereits tätig. Klar gemacht wurde von den Stadtplanern, dass in diesem Bereich wegen des Streuobstes auch keine weitere bauliche Entwicklung möglich wäre. Die Gärtnerei selbst ist aktuell als privilegiertes Objekt im Aussenbereich genehmigt. Für eine Wohnnutzung wäre mindestens ein Abrundungssatzung für den Ortsrand nötig.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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