Wohngeld
Behörde streicht die offene Sprechstunde wegen Arbeitsbelastung durch neues Gesetz

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SIngen. Bei der Wohngeldstelle gibt es ab Montag, 21. August, keine offene Sprechstunde mehr für eine persönliche Vorsprache.
Der Grund hierfür ist eine massiv hohe Arbeitsbelastung – bedingt durch das Wohngeld-Plus-Gesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Anträge sollen daher per Post oder E-Mail (wohngeldbehoerde@singen.de) eingereicht werden. Hierbei beigefügte Originalunterlagen werden zurückgesandt.
Für Angelegenheiten, die eine persönliche Vorsprache zwingend erfordern, kann telefonisch ein Termin mit der jeweiligen Sachbearbeiterin vereinbart werden:
Buchstabe A - E: Telefon 07731/85-542
Buchstabe F - L: Telefon 07731/85-541
Buchstabe M - Q: Telefon 07731/85-543
Buchstabe R - Z: Telefon 07731/85-568
Die Bearbeitungszeit von Anträgen beträgt aktuell mehrere Monate – es wird gebeten, von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen.
Quelle: Pressestelle Stadt Singen
Autor:Presseinfo aus Singen |
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