Wohngeld
Behörde streicht die offene Sprechstunde wegen Arbeitsbelastung durch neues Gesetz
SIngen. Bei der Wohngeldstelle gibt es ab Montag, 21. August, keine offene Sprechstunde mehr für eine persönliche Vorsprache.
Der Grund hierfür ist eine massiv hohe Arbeitsbelastung – bedingt durch das Wohngeld-Plus-Gesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Anträge sollen daher per Post oder E-Mail (wohngeldbehoerde@singen.de) eingereicht werden. Hierbei beigefügte Originalunterlagen werden zurückgesandt.
Für Angelegenheiten, die eine persönliche Vorsprache zwingend erfordern, kann telefonisch ein Termin mit der jeweiligen Sachbearbeiterin vereinbart werden:
Buchstabe A - E: Telefon 07731/85-542
Buchstabe F - L: Telefon 07731/85-541
Buchstabe M - Q: Telefon 07731/85-543
Buchstabe R - Z: Telefon 07731/85-568
Die Bearbeitungszeit von Anträgen beträgt aktuell mehrere Monate – es wird gebeten, von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen.
Quelle: Pressestelle Stadt Singen
Autor:Presseinfo aus Singen |
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