Kassenärzte informieren über neue Struktur
Ärztliche Bereitsschaftspraxen in Singen gesichert
Stuttgart/ Singen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat am Montag ihr neues Standortkonzept für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Baden-Württemberg vorgestellt. Danach wird die Versorgung künftig von insgesamt 57 allgemeinen und 32 fachärztlichen Bereitschaftspraxen gewährleistet. Gute Nachricht dabei für Singen: dort ist die Bereitschaftspraxis gesichert, enbenso eine Bereitschaftspraxis für Kinder. Auch in Konstanz ist die Bereitschaftspraxis gesichert. 18 der Praxen im Land werden freilich im kommenden Jahr geschlossen.
Die Bereitschaftspraxen sind an einem Krankenhaus mit Notaufnahme angesiedelt. Weiterhin gibt es flächendeckend einen Fahrdienst für medizinisch erforderliche Hausbesuche sowie eine telemedizinische Beratung. Die KVBW sichert damit eine erstklassige medizinische Versorgung im Bereitschaftsdienst.
„Robust, zukunftsorientiert, qualitativ hochwertig und kooperativ“ werde die KVBW den Bereitschaftsdienst künftig aufstellen, erläuterte die stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Doris Reinhardt. Der Bereitschaftsdienst ist für die medizinische Versorgung außerhalb der Sprechzeiten, also insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen, zuständig. Dabei geht es jedoch nicht um Notfälle. „Medizinische Notfälle sind Aufgabe des Rettungsdienstes und der Notaufnahmen. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst leistet eine Überbrückungsbehandlung für akute Beschwerden, die medizinisch nicht warten können, bis die Haus- und Facharztpraxen am nächsten Tag wieder geöffnet sind.“ Heute nehme jede Person rein statistisch etwa alle fünf bis sechs Jahre einmal den Bereitschaftsdienst in Anspruch.
Erreichbarkeit maßgebliches Kriterium
Reinhardt betonte, dass für die Auswahl der Standorte der Bereitschaftspraxen die Erreichbarkeit maßgebliches Kriterium war – denn nur so könne ein qualitativ hochwertiger und patientennaher Dienst gewährleistet werden. „Die Erreichbarkeit haben wir gleich doppelt berücksichtigt. So wird es weiter in jedem Stadt- und Landkreis mindestens eine Praxis geben. Gleichzeitig haben wir festgelegt, dass 95 Prozent der Bevölkerung eine Praxis in 30 Fahrminuten mit dem PKW erreichen soll, 100 Prozent in spätestens 45 Minuten. Nach unseren Berechnungen wird jedoch die Bevölkerung in spätestens 40 Minuten einen Praxisstandort erreichen können.“ Reinhardt weiter: „Damit unterhalten wir auch künftig ein enges Netz an Bereitschaftspraxen und gewährleisten die Versorgung flächendeckend.“
Weiter sehen die Kriterien der KVBW vor, dass es einen Praxisstandort nur noch in Verbindung mit einem Krankenhaus mit Notaufnahme geben wird. „Wir haben nur noch eine Handvoll Praxen, die nicht an einem Krankenhaus angesiedelt sind. Die Erfahrung zeigt, dass diese Standorte nicht zukunftsfähig sind. Dafür sind die Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung viel zu hoch. Das betrifft etwa die Möglichkeit, intersektoral eine Röntgenaufnahme anzufertigen oder auch Laborwerte erheben zu können. Die Patientinnen und Patienten können häufig nicht selbst einschätzen, ob sie die Einrichtung eines Krankenhauses benötigen. Wir wollen sie aber nicht wieder aus einer Praxis in die nächste Klinik wegschicken.“
Autor:Presseinfo aus Singen |
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