Hallo und guten Tag
Bald Eintritt für den Waldspaziergang

»Na, bellst Du auch zum Thema Fürstbischof und Randy Andy?« Mit dieser Frage begrüßte mich mein Kumpel Struppi. »Also mein Freund, erstens heißt das Bischof Fürst und nicht Fürstbischof und zweitens denke ich nicht daran zu diesem Thema zu bellen. Bundesweit haben gescheite und weniger kluge Zweibeiner zu diesem Thema geschrieben und gesprochen, da brauche ich nicht auch noch meinen Senf dazu geben«. Mein Interesse gilt zur Zeit der Forstkammer Baden-Württemberg; das ist die politische Interessenvertretung der privaten und kommunalen Waldbesitzer. Baden-Württemberg gehört zu den waldreichsten Bundesländern dieser Republik mit 1,38 Millionen Hektar Wald; das sind 39 Prozent der Gesamtfläche unseres Bundeslandes. Von der gesamten Waldfläche wiederum sind eine Million Hektar, also ungefähr 75 Prozent, in privatem oder kommunalem Besitz. Dementsprechend machtvoll ist die Position der Forstkammer und ihres Präsidenten. Chef dieser Einrichtung ist nach meinem Wissen Maximilian, Ulrich, Philipp, Eusebius, Benno Erbgraf zu Königsegg-Aulendorf. Geht das auch ein wenig kürzer, so die Frage von Struppi. Kein Problem, Max Erbgraf zu Königsegg wurde vor knapp zwei Jahren neuer Boss der Forstkammer. Als Diplom - Forstwirt ist er für diesen Job auch bestens geeignet und praktische Berufserfahrung hat er auch; er leitet die Königsegg'sche Verwaltung in Königseggwald und  bewirtschaftet in dieser Funktion 2.500 Hektar Wald. Der Alphahund - um in meiner Sprache zu bleiben - der Forstkammer denkt nun laut darüber nach im ganzen Land Gebühren für die Nutzung des Waldes einzuführen. Er begründete seine Forderung mit dem großen Nutzen des Waldes für die Zweibeiner. Die Waldbesitzer könnten auch jetzt schon Gebühren erheben. Leider werde die Möglichkeit kaum genutzt, kritisierte der Erbgraf die Waldbesitzer. Der Königsegg'sche Erbgraf will mit der Kohle dann auch Schäden im Wald bezahlen, die zum Beispiel durch Reiten und Jagd an den Wegen entstehen. Das Landeswaldgesetz ist nach Auffassung des Grafen nach 30 Jahren völlig veraltet und gehöre dringend novelliert. Da könne man auch gleich die Gebührenerhebung festschreiben und in einer Verordnung zum runderneuerten Gesetz gäbe es nachdem Willen seiner Durchlaucht (sagt man so auch zu einem Erbgrafen?) den passenden Gebührenkatalog. Maximilian von Königsegg-Aulendorf verwies auf unser Nachbarland Bayern. Dort müssen Spielfilmproduzenten pro Tag 4.000 Euro zahlen. Das sehe ich ja noch ein, schließlich verdienen die Filmleute ja ihr Geld damit. Auch vor den Wandervereinen machen die Bayern nicht halt. 140 Euro müssen die Vereine pro Tag im Land der Bajuwaren abdrücken und diese Regelung schwebt auch dem adligen Max vor. Erspricht von kommerzieller Nutzung des Waldes durch die Vereine wie zum Beispiel Nordic - Walking - Kurse, Skilanglauf oder  Moutainbike - Rennen. Liebe WOCHENBLATT - Leserinnen und - Leser, man muss sich das mal praktisch vorstellen; als Beispiel nehme ich mal meinen Hundesportverein. Der bietet eine Ausbildung für Fährtenhunde (ich glaub so nennen das die Zweibeiner) an und nimmt eine Kursgebühr um die Unkosten abzudecken, dann kommt die Stunde des Erbgrafen. Er will jetzt 140 Euro sehen, genau wie die Bayern. Da kann ich nur laut Protest bellen. Ist die Gebührenordnung erst mal im Landeswaldgesetz verankert, dann lässt sich auch immer wieder trefflich an der Gebührenschraube drehen. Heute sind es die kommerziellen Nutzungen und morgen?. Waldspaziergang gegen Eintrittsgeld, so weit darf es nicht kommen,

meint Ihr bunter Hund.

Autor:

Redaktion aus Singen

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