Haftbefehle vollstreckt
57-Jährige muss für 70 Tage ins Gefängnis

Symbolbild | Foto: Archiv

Singen. Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am Bahnhof Singen eine Person mit zwei offenen Vollstreckungshaftbefehlen festgestellt. Die Gesuchte wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Montagnacht (27. Januar 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei eine somalische Staatsangehörige am Bahnhof Singen kontrolliert. Gegen die 57-Jährige, die mit der Bahn aus der Schweiz nach Deutschland einreiste, lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor.

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte im Juni 2023 einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Darüber hinaus lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor, nachdem das Amtsgericht Radolfzell im März 2023 einen Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen erlassen hatte. Beide Geldstrafen war die Frau bislang schuldig geblieben.

Da sie die offenen Geldstrafen vor Ort nicht bezahlen konnte, verbrachten die Beamten die Frau zur Verbüßung der insgesamt 70-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz

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Presseinfo aus Singen

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