Vorkaufsrecht der Gemeinde am Rebberg wird dadurch abgewendet
Städtebaulicher Vertrag für Grundstück
Rielasingen-Worblingen. Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen wird mit den Eigentümern eines Grundstücks am Rebberg im künftigen Neubaugebiet „Aufgehender“ einen sogenannten Städtebaulichen Vertrag abschließen, um damit die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde abzuwenden. Mit dem städtebaulichen Vertrag müssen die Grundstückseigentümer freilich die planerischen Grundsätze der Gemeinde aus dem Bebauungsplan übernehmen, als ob sie das Grundstück von der Kommune kaufen würden wurde in der Sitzung des Gemeinderats erklärt.
Auch die Schaffung von mindesten 20 Prozent „preisgedämpfter Mietwohnungsbau“ ist in dem Vertrag geregelt, wie auch eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren. Schon bei der Verabschiedung der neu gefassten baulandpolitischen Grundsätze im Dezember 2017 war das Grundstück betroffen, die Besitzer hatten dagegen jedoch gegen das vollzogene Vorverkaufsrecht Widerspruch eingelegt, so dass die Gemeinde hier die Freiburger Kanzlei Sparwasser eingeschaltet hatte, die auch schon für die neue Baulandpolitik beraten hatte. In der Sitzung informierte Dr. Darío Mock über die durch den Vertrag geschaffene Rechtslage. Sie verfüge gerade über die Bauverpflichtung über ein „scharfes Schwert“, da die Gemeinde im Fall einer Nichterfüllung das Grundstück doch wieder an sich ziehen könne. Auch ein weiterer Grundstücksverkauf dürfe nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen. Gemeinderätin Jutta Gold zeigte sich in der Diskussion zufrieden. Damit werde ein positiver Präzedenzfall geschaffen, der hoffentlich Signalwirkung habe, meinte sie.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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