Baugesuch trotz Bauchweh zugestimmt
Spielhalle lässt sich nicht ablehnen
Rielasingen-Worblingen (of). Eine kniffelige Aufgabe war dem Gemeinderat von Rielasingen-Worblingen in seiner Sitzung am Mittwoch gestellt, denn auf der Tagesordnung stand der Bauantrag für eine Spielhalle mit acht Spielgeräten an der Singener Straße. Die will die Gemeinde eigentlich nicht, denn es gibt bereits eine große Spielhalle im Gewerbegebiet mit vier Konzessionen, sprich 24 Spielgeräten. Deshalb hatte der Technische Ausschuss den Antrag auch in den Gemeinderat überstellt.
Allerdings kann die Spielhalle in dann ehemaligen Geschäftsräumen eines Sanitärhandels über das Baurecht nicht verhindert werden, wie Bürgermeister Baumert ausführte. Hartmut Riester vom Bauamt erklärte die Situation: der dortige Bebauungsplan Mühlenzelgle weise die Gebäudezeile an der Singener Straße als Mischgebiet aus, und dort seien Spielhallen bis 100 Quadratmeter zulässig, und der Bauantrag weise eine geplante Fläche von 98,5 Quadratmeter aus. Auch an diesem Standpunkt des Abstand zur anderen Spielhalle wie auch zu Schulen gewahrt.
Die Gemeinderäte blieben bei ihrem Bauchweh, vor allem weil der Nachbar, ein großes Raumausstattergeschäft, ins Gewerbegebiet umsiedelt und hier im Anschluss ein größeres Wohnprojekt erstellen will. Verwiesen wurde auf die neue Rechtslage ab 2020, wonach das bestehende vierzügige Casino auf eine Konzession reduziert werden müsste. Dann werde sich ohnehin die Zahl der Spielgeräte bis dahin im Ort ohnehin um die Hälfte reduzieren, bemerkte Volkmar Brielmann. Zu geäußerten moralischen Bedenken von Gemeinderäten bezüglich Spielsucht äußerte Reinhard Zedler, dass er auch viele Alkoholiker kenne, und trotzdem werde der Verkauf von Alkohol nicht untersagt, mit Tabakwaren sei es auch nicht anders. Dem Antrag wurde im Anschluss mit 8 zu 5 Stimmen zugestimmt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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