Mieterbund informiert über Fristen
Mietspiegel gilt in Singen wie Rielasingen-Worblingen noch bis 2026

Symbolbild Bodenrichtwerte für Mietspiegel. | Foto: Archiv
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Rielasingen-Worblingen/ Singen. Der Mietspiegel in Rielasingen-Worblingen war gerade sieben Monate in Kraft und wurde durch den Gemeinderat zurückgerufen. „Diese Zeit reichte nicht aus, um seinen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger abzuschätzen,“ sagte der Vorsitzende des Deutschen Mieterbunds Bodensee, Winfried Kropp. „Wenn eine Gemeinderatsmehrheit jetzt beschlossen hat, den Mietspiegel nicht fortzuschreiben, ist dies eine voreilige und unbedachte Entscheidung, die zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geht.“

Der Mieterbund Bodensee weist darauf hin, dass der jetzige Ratsbeschluss keineswegs das Ende des Mietspiegel bedeute. Die Datensammlung gilt bis zum 28. Februar 2026 als „qualifiziert“. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung über Mieterhöhungen gelten die Daten des Mietspiegels daher als vorrangiges Beweismittel. Auch nach diesem Termin böten die Daten als einfacher Mietspiegel bessere Orientierungshilfen als alle anderen Quellen.

Der Mieterbund Bodensee betont, dass die Wohnungsmieten, die für den Mietspiegel für Rielasingen-Worblingen ausgewertet wurden, durch eine sorgfältige Befragung ermittelt wurden. Von 2537 Mietwohnungen in Rielasingen-Woblingen wurden 600 Wohnungen in die Stichprobe aufgenommen. Dies sei ein sehr hoher Anteil von 24 Prozent aller Mietwohnungen. Die Antwortquote der angeschriebenen Mieterinnen und Mieter sei mit 38 Prozent ebenfalls außerordentlich hoch gewesen. Die im Rat geäußerte Behauptung, es seien zu wenig Personen befragt worden, sei „schlichtweg falsch“, sagte Kropp.

Der Mieterbund verweist auf die Daten des Zensus, die die Messergebnisse des Mietspiegels eindeutig bestätigten..So betrug die Durchschnittsmiete in Rielasingen-Worblingen am Stichtag 15. Mai 2022 7,65 Euro. Der im Mietspiegel errechnete Durchschnittswert betrug etwa ein Jahr später 8,37 Euro, was einer Steigerung von 9,4 Prozent entspricht. „Diese Differenz ist bei Daten, die ein Jahr später erhoben wurden, plausibel,“ sagt Kropp. Außerdem dürfe bei der ortsüblichen Vergleichsmiete nur die Mietpreise einbezogen werden, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder erhöht wurden. „Die Aussage, dass der Mietspiegel zu niedrige Mieten ermittelt, ist falsch und wird durch ständige Wiederholungen nicht richtiger.“

Zur Kritik an den Mietobergrenzen des Jobcenter Konstanz für Rielasingen-Worblingen erklärt der Mieterbund: Im Kreis Konstanz liegen die vom Jobcenter getragenen Kosten der Unterkunft erheblich über den Durchschnittsmieten. Das deute darauf hin, dass von Sozialleistungsempfängern vielfach überhöhte Mieten verlangt werden. Dies sei Missbrauch zu Lasten der Steuerzahler, aber kein Beleg für fehlerhafte Daten eines Mietspiegels.

Der Mieterbund wünscht sich von der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, dass sie im März 2026 eine solide Bestandsaufnahme des Mietspiegels macht. „Wir sind zuversichtlich, dass dann sowohl Vermieter als auch Mieter nicht mehr auf die objektiven Daten des Mietspiegels verzichten wollen, weil sie positive Erfahrungen gemacht haben.“

Neuentscheidung auch in Singen

Auch in Singen steht das Thema Mietspiegel am kommenden Dienstag nochmals auf der Tagesordnung. Dort stehen die Zeichen auf eine neue Erstellung eines Mietspiegels über neue Erhebungen im kommenden Jahr. Dafür steht im Gemeinderat die Vergabe an ein Unternehmen an, die den neuen Mietspiegel an. Zwei Unternehmen haben sich dafür beworben gehabt.

Quelle: Mieterbund Bodensee / Stadt Singen

Autor:

Presseinfo aus Singen

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