Neue Messungen nötig
Lärmaktionsplan muss fortgeschrieben werden
Rielasingen-Worblingen (of). Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen muss ihren Lärmaktionsplan fortschreiben, obwohl sie erst vor zwei Jahren ihre Daten gewonnen hatte. Allerdings seien nun neue Daten nötig, um eine Rechtssicherheit zu bekommen , sagte Bürgermeister Baumert, der sich über das neuerliche Verfahren, zu dem die Gemeinde verpflichtet ist, nicht gerade begeistert zeigte, zumal auf die Gemeinde damit weitere Kosten zukommen, die nicht eingeplant war. Auslöser ist ein Verfahren, das die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen vor dem Verwaltungsgericht gewonnen hatte. Unter anderem wurde dabei das Messverfahren nicht anerkannt, das damals angewendet wurde, so dass Verkehrszahlen nochmal erneut erhoben müssen. Der bereits in der Gottmadinger Straße ausgeweitete Bereich mit einer Beschränkung auf 30 Stundenkilometer sei auch nur vorbehaltlich einer erneuten Erhebung genehmig worden, informierte Bürgermeister Baumert was nun geschehen soll. Der Gemeinderat musste deshalb einer außerplanmäßigen Ausgabe von rund 9.300 Euro zustimmen. Die neue Lärmkartierung wird durch das Unternehmen „Fichtner Water and Transportation“ vorgenommen, die bereits das erste Gutachten erstellt hatte. Dieses Unternehmen kann dabei auch auf Daten er ersten Erhebung zurückgreifen, was für Geringere Kosten sorgt. Die Ausweisung von Tempo 30 ordnet letztlich das Landratsamt als zuständige Behörde an.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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