Wirbel um Leichtbauhalle in Rielasingen
Kein "Schwarzbau" aber doch sehr später Bauantrag
Rielasingen-Worblingen. Der Gemeinderat von Rielasingen-Worblingen musste in seiner Sitzung noch nachträglich sein Einvernehmen für einen Bauantrag der Leichtbauhalle für Geflüchtete auf der Talwiese erteilen. Die Halle wurde nicht nur schon im letzten Herbst erstellt und ist seit Anfang Juni bereits mit einigen Geflüchteten belegt, der Bauantrag kam aber erst jetzt in der Gemeinde an. Das sorgte in einigen Kreisen für ziemliche Unruhe und die wurde auch an der BürgerInnenpräsenz in der Sitzung am Mittwoch überdeutlich.
Thorsten Otterbach von der AfD auf der Höri, sprach in einem Medial verbreiteten Statement von einem "Schwarzbau". Und: Die Bürger sind sauer, wurden viele von Ihnen doch in der Vergangenheit vom Bauamt mit ihrem Baugenehmigungsverfahren malträtiert und bei Schwarzbauten bisher immer ein Rückbau verlangt", sieht er hier eine Ungleichbehandlung.
Bürgermeister Ralf Baumert hielt sich mit eigenen Positionen zurück und verwies auf eine Stellungnahme des Landratsamts, die vom Büro des Landrats herausgegeben wurde, nachdem das Thema auch in Sozialen Medien eifrig die Runde machte, was auch die große Besucherzahl in der Sitzung mit erklärte:
"Es trifft zu, dass die Leichtbauhalle bereits errichtet worden ist und inzwischen auch vom Landkreis in Betrieb genommen wurde. Die untere Baurechtsbehörde (LRA KN) war im Vorfeld hierüber informiert und hatte diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt. Dies war möglich, da die materiellen Voraussetzungen für die Zulassung der Leichtbauhalle grundsätzlich vorliegen; die formellen Voraussetzungen (Baugenehmigung) werden – ausnahmsweise – parallel oder nachträglich geschaffen. Diese Vorgehensweise war erforderlich, da einerseits ein enormer Druck zur Unterbringung von Flüchtlingen bestand/besteht. Andererseits soll hierdurch vermieden werden, dass Sporthallen des Landkreises oder der Gemeinden für die Flüchtlingsunterbringung in Anspruch genommen werden müssen, was das gesellschaftliche Leben im Landkreis bzw. in den Kommunen enorm belastet (Einschränkungen Schul-/Vereinssport). Es besteht also auch ein überwiegendes öffentliches Interesse an dieser Verwaltungspraxis, die nur im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung einzelfallbezogen angewendet wird. Die Kommunen und der Landkreis kommen an ihre Leistungsgrenzen bzw. haben diese bereits überschritten, daher sind pragmatische Lösungen gefordert. Dieser pragmatische Ansatz wird bei vergleichbaren Fällen der Flüchtlingsunterbringung im gesamten Landkreis gleichermaßen praktiziert und hat sich bewährt."
Der Bauantrag war nun formal als nötig erachtet worden, weil die Leichtbauhalle mit ihren Ausmaßen dem Bebauungsplan Talwiese an dieser Stelle nicht entsprach und deshalb Ausnahmen genehmigt werden müssen. Schwarzbauten seien auch eher "heimliche Sachen" wurde bemerkt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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