"Stimmt das ?!"
Ein Schwarzbau, der "geheilt" ist

Konstanz/ Rielasingen-Worblingen. "Als Schwarzbau wird ein Bauwerk bezeichnet, das illegal errichtet wurde, etwa weil es gegen Vorgaben des Baurechts verstößt, eine Baugenehmigung fehlt oder von letzterer grob abgewichen wurde. Es ist zum Teil möglich, dass Schwarzbauten im Nachhinein legalisiert werden oder aufgrund einer amtlichen Verfügung abgerissen werden müssen." Das ist die Auskunft der Lexika zu einem Thema, das seitens der AfD wiederholt aufgegriffen wurde, in Bezug auf den Bau der Leichtbauhalle für Geflüchtete auf dem Reitplatz an der Talwiesenhalle im Frühjahr dieses Jahres. Tatsächlich wurde die Leichtbauhalle erst mal ohne formellen Bauantrag gebaut, da für das temporäre Bauwerk auch der Bebauungsplan geändert werden musste und die Landkreis-Planer wohl überlastet waren. Freilich wurde das Projekt im Gemeinderat wie in Bürgerinformationen mehrfach vorgestellt, war also bestimmt nicht heimlich.
Dass der Bauantrag fehlte, hat dann den AfD Landtagsabgeordnete Bernhard Eisenhut so in Rage gebracht, dass er das nicht nur in öffentlichen Auftritten in Szene setzte, sondern auch noch eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium in Freiburg einreichte. Auch als im September im Gemeinderat von Rielasingen-Worblingen der AfD Gemeinderat Axel Politz verabschiedet wurde, verwies er darauf, dass der die Entwicklung wegen des "Schwarzbaus" der Leichtbauhalle im Auge behalten werde, und auch in Inseraten des Kreisverbands der AfD taucht das Wort auf.

Bauantrag nachträglich genehmigt

Das Landratsamt hatte inzwischen den Bauantrag formell gegenüber der Gemeinde gestellt, wie der dortige Bürgermeister Ralf Baumert bestätigte. Der wurde in dem Gremium mehrheitlich positiv beschieden. Baumert schreibt, dass die Situation damit "geheilt" sei. Interessant ist, dass in Eigeltingen beim Bau der dortigen Leichtbauhalle auch der Bauantrag erst nach der Fertigstellung kam, wenngleich das dort auch wegen des Gewerbegebiets als Standort besser möglich war. Auch dort stimmte der Gemeinderat mehrheitlich und nachträglich zu, sagte Bürgermeister Alois Fritschi. Der Vorwurf des Schwarzbaus sei dort aber auch gar nicht aufgetaucht.
Das WOCHENBLATT hatte in den letzten Wochen mehrmals beim Regierungspräsidium nachgefragt, wie nun mit der Fachaufsichtsbeschwerde umgegangen werde. "Zur Flüchtlingsunterkunft in Rielasingen-Worblingen liegt uns eine Eingabe vor, die derzeit noch geprüft wird. Richtig ist, dass für diese zwischenzeitlich eine Baugenehmigung erteilt worden ist", war die Auskunft schon am 13. Oktober von der Pressestelle. Und seither gab es nichts Neues. So lange könnte man also wirklich noch von Schwarzbau zur Zeit der Erstellung reden, auch wenn das Baurecht inzwischen hergestellt ist.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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