Bundesschiedsgericht beschloss am Freitag Parteiausschluss
AfD wirft Wolfgang Gedeon raus
Berlin /Rielasingen-Worblingen. „Das Bundesschiedsgericht der Alternative für Deutschland hat heute Vormittag Wolfgang Gedeon wegen parteischädigenden Verhaltens aus der AfD ausgeschlossen. Gedeons Parteiausschluss ist ein so überfälliges wie richtiges und wichtiges Zeichen", gab am Freitagmorden der Bundessprecher der AfD-Bundespartei, Jörg Meuthen in Berlin bekannt. Wolfgang Gedeon wurde bei der letzten Landtagswahl 2016 für den Wahlkreis Singen-Stockach in den Landtag gewählt und wurde auch wegen der bekannten Vorwürfe aus der Fraktion ausgeschlossen.
Das Urteil lautet: »Es gibt keinen Platz für Antisemiten in der AfD! Gedeon hat der AfD mit seinen israelfeindlichen und antisemitischen Positionen über Jahre schweren Schaden zugefügt.« Den Antrag zum Ausschluss hatte der Bundesvorstand gestellt.
Gedeon selbst kritisierte das Urteil auf seiner Homepage scharf. »Das vorliegende Urteil ist ein ausschließlich politisches, die rechtlichen Argumente sind vorgeschoben und oberflächlich – sozusagen Politik in juristischer Kostümierung. Das Bundesschiedsgericht erweist sich als zuverlässiger politischer Erfüllungsgehilfe des Bundesvorstands«, kommentierte er. Zuvor waren zwei Landesschiedsgericht bereits im Ausschlussverfahren gescheitert, ergänzt er. Das Bundesschiedsgericht setze leichtfertig über rechtlich und satzungsmäßig bindende Verjährungsfristen hinweg. Deshalb werde er
Er werde sich nun aber – auch mit den Mitteln der öffentlichen Gerichtsbarkeit – dafür sorgen, dass die »Programm-Putschisten« der Partei ihr Ziel nicht erreichen und die AfD, der er von Anfang angehört habe, nicht zum »trojanischen Pferd der rechten Opposition« werde, kündige Gedeon am Samstag an
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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