Gemeinderat stimmt gegen nachträgliches Baugesuch im Gewerbegebiet
Ablehnung trotz Präzendenzfall

Gemeinderat | Foto: Rathaus Rielasingen

Rielasingen-Worblingen. Hart blieb der Gemeinderat von Rielasingen-Worblingen bei einem nachträglich eingereichten Baugesuch für einen Gewebetrieb in der Adam-Opel-Straße. Der Bau wurde damals im Kenntnisgabeverfahren behandelt, unter Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans. Nachträglich wurde jedoch festgestellt, das das Bürogebäude doch wesentlich größer wurde. Eine Überschreitung der Wandhöhe um 1,84 Meter solle nun durch den Rat genehmigt werden. Hartmut Riester vom Bauamt verwies darauf, dass der Gemeinderat hier bereits einen Präzedenzfall geschaffen habe, indem er bei einem benachbarten Fitnesscenter eine Überschreitung der Wandhöhe in ähnlicher Höhe genehmigte. Der Rat stimmte mit 9 zu 6 Stimmen gegen den Antrag - weil es eben im Nachhinein kam. »Sie werden ihn vom Landratsamt wieder auf den Tisch bekommen«, kündigte Riester an.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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