Ein Lärmaktionsplan für die Stadt Radolfzell
Mehr Tempo 30 auf der Singener- und Bodenseestraße
Radolfzell. Die Stadt Radolfzell hat, als für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde, einen Lärmaktionsplan nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgestellt. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege (Straßen, Bahnstrecken) zu regeln und Möglichkeiten zur Lärmminderung zu untersuchen, heißt es in einer Pressemitteilung. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit in zwei Beteiligungsstufen in...