Am Donnerstag können voraussichtlich die Regelungen der »Bundesnotbremse« außer Kraft treten
»Notbremse« könnte gelockert werden
Landkreis Konstanz. Ein weiterer Lichtblick nach dem langen Lockdown zeichnet sich für die zweite Wochenhälfte ab. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis schon seit dem vergangenen Donnerstag unter 100 liegt, tritt voraussichtlich am Donnerstag, 13. Mai die sogenannte »Bundesnotbremse« außer Kraft. Das teilte das Landratsamt am Montagnachmittag mit. Voraussetzung ist, dass die Inzidenz nicht wieder über 100 steigt, was aufgrund der Entwicklung der vergangenen Tage unwahrscheinlich scheint. Am Montagnachmittag meldete das Landratsamt auf seiner Homepage bei den aktuell positiv getesteten einen Rückgang von 117 Personen. Das bedeutet, dass aktuell nur noch 472 Personen im Landkreis als positiv getestet gelten. Ihren Höchststand hatte diese Zahl um den 25. April mit knapp 1.000 positiv getesteten erreicht. Auch die Zahl derer, die im Zusammenhang mit Corona im Krankenhaus behandelt werden ist leicht zurückgegangen und liegt im Landkreis aktuell bei 37.
Ausgangssperre fällt
Das Ende der Bundesnotbremse bringt einige Lockerungen mit sich. Ab Donnerstag wären wieder Treffen von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Auch die Ausgangsbeschränkung würde dann ab Donnerstag entfallen. Im Einzelhandel bleibt es bei Click & Meet, allerdings entfällt die Testpflicht, wie die Pressestelle des Landratsamts auf Nachfrage des Wochenblatts bestätigte. Das Landratsamt rät allerdings weiterhin dazu, sich regelmäßig, insbesondere vor dem Besuch von Einzelhandelsgeschäften testen zu lassen. Geschäfte mit Waren für den täglichen Bedarf haben unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet
Körpernahe Dienstleistungen wären ab Donnerstag unter Auflagen erlaubt, dazu zählen unter anderem Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen
Land kündigt Stufenplan für Gastronomie an
Nach der aktuellen Corona-Verordnung sind Öffnungen in der Gastronomie oder bei kulturellen Veranstaltungen noch nicht vorgesehen. Die Gastronomie darf also weiterhin nur Essen zum Mitnehmen anbieten. »Das Land hat aber angekündigt, hier mit einem Stufenmodell weitere Perspektiven zu schaffen. Die geplante Öffnungsstrategie erfolgt mit der für diese Woche angekündigten Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung«, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts.
Weitere Öffnungen soll es allerdings für Galerien, Museen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien geben. Diese dürften ab Donnerstag nach vorheriger Terminbuchung besucht werden. Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht erlaubt.
Für einige Lockerungen ist nach wie vor ein tagesaktueller negativer Schnelltest erforderlich. »Sehr viele Teststationen, die von den Städten und Gemeinden für das Testwochenende aufgebaut wurden, bestehen nach wie vor. Diese Schnelltest-Infrastruktur steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und sorgt mit wenig Aufwand für mehr Sicherheit beim Einkaufen oder Friseurbesuch«, so die Mitteilung des Landratsamts.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Sozialministeriums Baden-Württemberg unter Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
- Dominique Hahn
Autor:Redaktion aus Singen |
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