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»Die Hoffnung stirbt zuletzt«

Johannes Moser, Kreisvorsitzender des Gemeindetags Baden-Württemberg, Kreisverband Konstanz und Bürgermeister von Engen.
swb-Bild: mu | Foto: Ute Mucha
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Landkreis Konstanz. Zu unserer Fragen an die Bundestagsabgeordneten Dr. Lina Seitzl, Dr. Ann-Veruschka Jurisch und Andreas Jung  zum Thema »überbordende Bürokratie und im Speziellen den Paragrafen 2b  UStG« reagierte Johannes Moser, Kreisvorsitzender des Gemeindetags Baden-Württemberg und Engener Bürgermeister mit einem Schreiben:
»Vielen Dank für die Anfrage an die Abgeordneten zum Thema des § 2b UStG. Die Antworten der Angeordneten sind für mich enttäuschend, weil diese den gewaltigen bürokratischen Aufwand hinter dieser neuen Steuergesetzgebung nicht erkennen oder erkennen wollen und auf einen weiteren wichtigen Punkt, der Verteuerung kommunaler Leistungen, gar nicht eingehen.
Die Bürokratie für den § 2b entsteht doch völlig unabhängig, ob die Umsetzung der Gesetzgebung verschoben wurde oder nicht. Darum geht es nicht. Die Kommunen schaffen die Umstellung bis 2023 und werden dann unzählige Belege in die Hand nehmen und prüfen, ob mit oder ohne Mehrwertsteuer fakturiert wird. Anmerkung: Da haben es die Unternehmen in der freien Wirtschaft weit einfacher: Jede Rechnung geht mit Mehrwertsteuer raus.

Auf den Fakt, dass ab 2023 zahlreiche kommunale Leistungen für die Bürger/innen um 19 Prozent teurer werden, gehen die Abgeordneten nicht ein. Auch die zusätzlichen Personalkosten für die bürokratische Umsetzung wird letztlich der Bürger zahlen dürfen, entweder durch mehr Abgaben oder weniger Leistungen an anderer Stelle. Die ganze Aufwand wird letztlich nur getrieben, damit die eine staatliche Stelle an die höhere staatliche Stelle mehr Steuern der Bürger eintreiben kann und politisch eine angebliche Steuergerechtigkeit hochgehalten wird, die dadurch nicht entstehen wird. Die Mehrwertsteuer muss auch bei Leistungen aufgeschlagen werden, wenn nur die Möglichkeit besteht, dass ein privater Anbieter die gleiche Leistung wie die Kommunen erbringen könnte, auch wenn es keinen Anbieter gibt. Wahrscheinlich hat der Bürger damit kaum einmal die Möglichkeit zu einem privaten Anbieter zu wechseln, womit auch das Argument der Steuergerechtigkeit greift nicht.

Ich frage mich, warum das Bundesparlament im Vergleich dazu eine Minderung der Benzinpreise zur Entlastung der Bürger diskutiert und beschließt, wenn es die Abgeordneten im Gegenzug nicht verstehen, dass § 2b UStG zwangsläufig zu erheblichen Mehrbelastungen der Bürger bei kommunalen Leistungen führen wird. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt, vielleicht kommt der Bundestag dann nächstes Jahr auf dieses Thema zurück, wenn die Mehrwertsteuer kommunaler Leistungen bei den Bürgern im Geldbeutel ankommt.

Ich frage mich auch, wie kann man als „normalo“ Bürger/in das noch verstehen, wenn die Abgeordneten von großen Entbürokratisierung-Anstrengungen sprechen und jährlich trotzdem unzählige neue bürokratische Verordnungen und Gesetze beschließen.«

Autor:

Ute Mucha aus Moos

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