Harte Kritik an Lurzfristigkeit der Lockerungen / Steißlingen bleibt "analog"
Freibäder in der Region bleiben bei Online-Buchungen
Hegau. Die kommunalen Bäderbetreiber im Hegau Engen, Gottmadingen, Hilzingen, Rielasingen-Worblingen, Singen, Steißlingen und Stockach begrüßen grundsätzlich dass es in den Inzidenzstufen bis 10 und bis 35 für Freibäder Lockerungen gibt. Genauso deutlich kritisieren sie aber gemeinsam, dass nach eineinhalb Jahren Pandemie die Landesregierung noch immer am Wochenende beschließt und verkündet was die Gemeinden für ihre Bürgerinnen und Bürger vor Ort ab Montag umzusetzen haben.
Trotz aller Lockerungen, die jeder Badbetreiber nach individuellen örtlichen Begebenheiten umsetzen wird, bleiben einige Regeln grundsätzlich bestehen, machen sie nun einer gemeinsamen Erklärung deutlich.
So müssen die Kommunen als verantwortungsvolle Betreiber ihrer Bäder, nach wie vor, aufwändige Hygienekonzepte umsetzen, auf die Einhaltung der Abstandsregeln achten und auch die Zahl der Gäste, die gleichzeitig die Wasserflächen nutzen können, bleibt begrenzt deswegen begrenzt, wenn auch mehr Besucher nun in die Bäder gehen können.
Aus diesem Grund haben sich alle Badbetreiber, auch in Verantwortung für die Gesundheit ihrer Gäste, darauf geeinigt, dass weiterhin für jedes Bad, tägliche Besucherhöchstgrenzen gelten und die bisherigen Zutritts- und Besuchersysteme zur einfachen Kontaktnachverfolgung aufrechterhalten werden. Damit bleibt es überall wo dies bereits etabliert ist bei Online-Buchungssystemen.
Die Alternative wäre, so Bürgermeister Dr. Klinger auf telefonische Nachfrage, dass dann die Badbesucher sämlich die Blätter zur Kontaktverfolgung hätten ausfüllen müssen. In Steißlingen wird aufgrund der dort gemachten guten Erfahrung jedoch weiter die "analoge" Lösung praktiziert, also Tickets an der Tageskasse und Kontaktbogen auf Papier, wie Bürgermeister Benjamin Mors unterstrich.
„Ich bedauere außerordentlich, dass die Landesregierung in ihrer Kurzübersicht, was in den zwei niedrigsten Inzidenzstufen wieder möglich ist, den Bürgerinnen und Bürgern suggeriert, dass Bäder wieder zum vollständigen Normalbetrieb übergehen können“, so Bürgermeister Dr. Michael Klinger, der die Abstimmung zwischen den Kommunen koordinierte, „tatsächlich ist es aber so, dass die Badbetreiber nach wie vor über Kontaktnachverfolgung, Hygieneregeln, Mindestabstände und maximale Besucherzahl in den Becken die Corona-Regeln aus der Bäderverordnung umsetzen müssen.“
Und auch das eint alle Verantwortlichen in den Kommunen: der Wunsch durch angemessene Besucherobergrenzen und die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln größtmöglichen Gesundheitsschutz für die Gäste zu bieten und gleichzeitig durch eine praxisnahe Umsetzung maximales Freizeitvergnügen für die heißen Sommertage bieten zu können.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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